13.07.2015 | 14:45:00 | ID: 20692 | Ressort: Landwirtschaft | Fischerei

Umweltminister Habeck verständigt sich mit Muschelfischerei und Naturschutz auf Kompromiss

Kiel/Tönning (agrar-PR) - „Damit hat die Muschelkulturwirtschaft eine naturverträgliche Zukunft im Nationalpark Wattenmeer"
Nach anderthalbjährigen Verhandlungen haben sich Schleswig-Holsteins Umwelt- und Fischereiminister Robert Habeck, Naturschutzverbände und Vertreter der Muschelfischerei auf gemeinsame Eckpunkte zur künftigen Miesmuschelnutzung im Nationalpark Wattenmeer verständigt. „Dieser Kompromiss ist der Bereitschaft aller Seiten zu verdanken, über ihre Schatten zu springen und so einen langjährigen, verhärteten Konflikt beizulegen. Das ist alles andere als selbstverständlich – wurden doch in den vergangenen Jahren die Konflikte vor Gericht ausgetragen“, sagte Habeck heute (13.Juli 2015), nachdem er gemeinsam mit der Erzeugergemeinschaft schleswig-holsteinischer Muschelfischer sowie Vertretern von Landesnaturschutzverband, NABU, Schutzstation Wattenmeer, Verein Jordsand und WWF die Eckpunktevereinbarung in Kiel unterschrieben hatte.

„Die Vereinbarung ist Basis für eine naturverträgliche Miesmuschelkulturwirtschaft, die den Anforderungen aus europäischem und nationalem Fischerei- und Naturschutzrecht entspricht. Damit hat die Miesmuschelfischerei eine rechtssichere Zukunft im hochsensiblen Naturraum des Nationalparks“, betonte Habeck. Er kündigte an, unter diesen Voraussetzungen einen Antrag der Muschelfischer auf das Nachhaltigkeitssiegel MSC nachdrücklich zu unterstützen.

Die Eckpunkte sehen vor, dass die Kulturfläche, auf der die Muschelfischer wirtschaften, von 2000 Hektar auf 1700 Hektar reduziert wird. Davon dürfen bis zu 250 Hektar für Saatmuschelgewinnungsanlagen genutzt werden, also für die Installation von Netzen, an denen sich junge Muscheln ansiedeln und aufwachsen können, bis sie auf die Kulturflächen gebracht werden. Die Fischerei auf wild lebende junge Besatzmuscheln wird dafür eingeschränkt. Sie wird zukünftig noch in vier der großen Tidebecken des Wattenmeeres zulässig sein, dafür aber nicht mehr in der strengeren Schutzzone 1 des Nationalparks und vier Tidebecken der Zone 2 stattfinden.

Auch hinsichtlich der „Riffe“ konnte ein guter Kompromiss gefunden werden, der den Schutz dieses seltenen Lebensraums gewährleistet, aber die Muschelfischer nicht über Gebühr belastet: Fall es tatsächlich zu relevanten Einschränkungen kommen sollte, wird dies an anderer Stelle ausgeglichen.

Die Vereinbarung wird für die nächsten 15 Jahre Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Muschelfischerei und Naturschutz sein.

Peter Ewaldsen, Geschäftsführer der Erzeugergemeinschaft schleswig-holsteinischer Muschelfischer machte deutlich: „Der Kompromiss ist uns nicht leicht gefallen, aber wir gewinnen Rechtssicherheit für viele Jahre und sichern damit die Zukunft unseres Wirtschaftszweiges. Die Einigung gibt uns eine langfristige Perspektive für die Muschelkulturwirtschaft im Nationalpark.“

WWF-Vertreter Hans-Ulrich Rösner als Sprecher der beteiligten Umweltorganisationen erläuterte: „Auch wenn nicht alle Forderungen des Naturschutzes umgesetzt werden konnten, bedeutet die Einigung doch eine große Verbesserung für die Natur und deren ungestörte Entwicklung im Nationalpark. Es besteht die Hoffnung, dass in den kommenden Jahren wieder mehr Miesmuschelbänke heranwachsen.“

Die erforderlichen Zulassungen für die Miesmuschelkulturwirtschaft im Wattenmeer sollen gemäß der Eckpunktevereinbarung auf Basis einer umfassenden Antragsunterlage einschließlich der Angaben für eine FFH-Verträglichkeitsprüfung beantragt und beschieden werden. Dabei ist sowohl eine fischereirechtliche Genehmigung als auch – anders als in früheren Jahren praktiziert – eine naturschutzrechtliche Genehmigung nach dem Nationalparkgesetz erforderlich. Im Zulassungsverfahren werden auch die Naturschutzverbände beteiligt. Bei Einhaltung der Eckpunkte der Vereinbarung verzichten alle Beteiligten auf Klagen und Rechtsstreitigkeiten. (melur)
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