27.06.2011 | 08:00:00 | ID: 9938 | Ressort: Landwirtschaft | Forstwirtschaft

Backhaus: Neues Waldgesetz stärkt Verantwortung der Forstbehörden

Schwerin (agrar-PR) -

Auf der Jahrestagung des Landesverbandes des Bundes Deutscher Forstleute heute in Tellow dankte Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus dem Verband für die konstruktive Mitarbeit des Verbandes an der umfangreichen Novelle des Landeswaldgesetzes, das der Landtag am 18.05.2011weitgehend unverändert beschlossen hat.

Das Gesetz baut auf den bewährten Ansätzen des alten Waldgesetzes auf und führt zahlreiche Neuerungen und Verbesserungen ein. Die darin aufgeführten Kriterien einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft setzen bundesweit Maßstäbe, wie

die Vermeidung flächigen Befahrens, der Schutz von Alt- und Totholz, die Vermeidung von Entwässerungen des Waldes und die Beachtung der Natura-2000 Gebietsziele.

"Das neue Waldgesetz stellt klar, dass auch der Wald der Landesforstanstalt Landeswald ist nach den Grundsätzen der naturnahen Forstwirtschaft zu bewirtschaften ist", betont der Minister. Zudem schafft das Gesetz doppelte Zuständigkeiten ab. Zukünftig ist die Forstbehörde für Projekte im Wald auch nach Bundesnaturschutzgesetz zuständig und nicht die Naturschutzbehörde. "Die Forstbehörde ist der Ansprechpartner, wenn es um den Wald geht. So wird die Verantwortung der Forstleute für den Wald weiter gestärkt. Neu sind außerdem die gesetzlichen Aufgaben der Bildung für nachhaltige Entwicklung und die Waldpädagogik.

Der Minister ging auch auf den enormen Reformprozess in der Forstwirtschaft und die Errichtung der Landesforstanstalt 2006 ein. Dieser Prozess habe den Beschäftigten viel abverlangt. Er war aber enorm wichtig.

"Ohne die Reform hätte der Landeszuschuss 2007 für den Bereich der heutigen Landesforstanstalt 75,2 Mio. Euro betragen. Tatsächlich entwickelte sich der Zuschuss für die Landesforstanstalt von 39,5 Mio. € in 2006 auf 31,2 Mio. € in 2010. Demgegenüber entwickelten sich die Betriebserträge von 35,9 Mio. Euro in 2006 hin zu 48,9 Mio. Euro in 2010", so der Minister.

Dieser Prozess führte auch zu grundlegenden Veränderungen der Personalstruktur. "Von den bis 1989 in den drei Nordbezirken 10.000 Beschäftigten wurden letztlich nur 4.000 in den Landesdienst übernommen. Diese Zahl schrumpfte dann bis zum Gründungstag der Landesforstanstalt am 1. Januar 2006 auf 1.496 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und liegt heute bei 1.173. Damit wurde die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesforstverwaltung allein in den letzten 10 Jahren annähernd halbiert. Auch die Anzahl der Forstämter und Reviere wurde entsprechend angepasst. Diese Einsparungen erfolgten auf allen Ebenen", betonte der Minister.

Dass diese Struktur zukunftsfähig ist, habe sich in der Wirtschaftskrise gezeigt. Das Jahr 2009 brachte für viele Unternehmen große Probleme mit sich. Da war es gut, dass die Landesforstanstalt rechtzeitig Rücklagen gebildet hatte und Verluste ausgleichen konnte. Damit wurde die Situation des Wirtschaftsbetriebes stabilisiert. Kurzarbeit – wie in vielen Unternehmen im Land – war im Forstbetrieb des Landes nicht notwendig. Die Landesforstanstalt hat ihre Bewährungsprobe bestanden. Sie ist für mich ein Zukunftsmodell", unterstrich der Minister vor den Forstleuten.

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