24.08.2012 | 12:05:00 | ID: 13445 | Ressort: Landwirtschaft | Forstwirtschaft

Fördermittel für sächsische Waldbesitzer

Prina (agrar-PR) - Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft – letzter Antragsstichtag für Maßnahmen in den Jahren 2013 und 2014 ist der 31. Oktober 2012. Kostenlose Beratung bieten die Revierförster von Sachsenforst.
Waldbesitzer im Freistaat Sachsen haben noch bis zum 31. Oktober 2012 Gelegenheit, Fördermittel für forstliche Maßnahmen gemäß Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft (RL WuF/2007) zu beantragen. Die Anträge können sich dabei auf Vorhaben beziehen, die in den Jahren 2013 und 2014 ausgeführt werden sollen. Finanzielle Unterstützung bietet die RL WuF/2007 unter anderem für Maßnahmen zur Wiederaufforstung und zum Waldumbau mit standortgerechten Baumarten sowie für investive Vorhaben zur Verbesserung der strukturellen Vielfalt und des natürlichen Arteninventars im Wald an. Zudem bestehen Fördermöglichkeiten für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse wie z. B. Forstbetriebsgemeinschaften und den forstwirtschaftlichen Wege- und Brückenbau.

Die Höhe der finanziellen Unterstützung ist abhängig von der jeweiligen Maßnahme und kann in Einzelfällen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen.

Die Waldbesitzer finden die Förderrichtlinie, aktuelle Antragsunterlagen sowie ausführliche Hinweise zur Antragstellung im Internet unter www.smul.sachsen.de/foerderung/357.htm.

Kostenlose Beratung bieten die Mitarbeiter/innen des Staatsbetriebes Sachsenforst. Adressen und Ansprechpartner für diese Beratungsangebote sowie aktuelle Faltblätter zur Förderung von Waldumbau, Wiederaufforstung und Walderschließung sind unter www.sachsenforst.de abrufbar.

Seit Beginn der Förderung nach der RL WuF/2007 im Jahr 2008 konnten bisher insgesamt etwa 7,54 Mio. EUR an sächsische Waldbesitzer/innen für erfolgreich realisierte Projekte ausgezahlt werden. Die Schwerpunkte lagen dabei im Bereich des Waldumbaus, der Wiederaufforstung sowie beim Forstwegebau. So wurden z. B. seit 2008 fast 119 km Holzabfuhrwege (davon im Jahr 2011: 25 Kilometer) sowie knapp 1.025 Hektar Wiederaufforstung und Waldumbau (davon im Jahr 2011: 193 Hektar) im Privat- und Körperschaftswald des Freistaates Sachsen gefördert.

Die Waldfläche im Freistaat Sachsen beträgt 523.782 Hektar. Die höchsten Anteile haben der Privat- und Treuhandrestwald mit 45,8 % (240.060 Hektar) und der Staatswald mit 38,7 %. Daneben existieren als Eigentumsformen der Körperschaftswald (7,6 %), Bundeswald (6,0 %) und Kirchenwald (2,0 %). Im Freistaat Sachsen gibt es rund 85.000 Waldbesitzer.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.sachsenforst.de.


Daniel Thomann, Pressesprecher, Leiter Büro d. Geschäftsleitung
Staatsbetrieb Sachsenforst
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