12.03.2014 | 17:05:00 | ID: 17259 | Ressort: Landwirtschaft | Forstwirtschaft

Land unterstützt forstwirtschaftliche Maßnahmen - geänderte Forst-Förderrichtlinie in Kraft

Potsdam (agrar-PR) -

Mit der Veröffentlichung der zweiten Änderung der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zur Gewährung von Zuwendungen für die Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen ist der Auftakt für die Antragstellung für das Jahr 2014 gegeben. Im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 9 vom 5. März 2014 ist der hierfür notwendige Änderungserlass veröffentlicht.

 

Ab sofort ist auf Grundlage dieser Richtlinie die Antragstellung für Waldumbaumaßnahmen, für Maßnahmen des vorbeugenden Waldbrandschutzes und für Maßnahmen der Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse wieder möglich. Die Antragsformulare und weiterführende Hinweise zu den Änderungen, auch im Vergabefahren,  bietet die Homepage des Landesbetriebs Forst Brandenburg www.forst.brandenburg.de (Rubrik Förderung).

 

Als Ansprechpartner vor Ort stehen auch die Mitarbeiter des Landesbetriebs Forst Brandenburg in den Revier- und Oberförstereien zur Verfügung.

 

Bitte beachten: Der Dienstsitz der Bewilligungsstelle wurde von Fürstenberg nach Templin verlegt. Die Kontaktdaten und die Anschrift haben sich geändert:

 

Landesbetrieb Forst Brandenburg

Bewilligungsstelle

Vietmannsdorfer Straße 39

17268 Templin

 

Ansprechpartner im Dienstsitz Templin:

Telefon:                              03987/ 20 75 13

Fax:                                       03987/ 20 75 50

 

Ansprechpartner im Dienstsitz Karnzow:

16866 Kyritz

Karnzow Nr. 4

Telefon:                              033971/ 88 20

Fax:                                       033971/ 450 14

Pressekontakt
Frau Dr. Dagmar Schott
Telefon: 0331 / 8667016
Fax: 0331/ 8668358
E-Mail: pressestelle@mluk.brandenburg.de
Pressemeldung Download: 
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
Henning-von-Tresckow-Straße 2-8
14467 Potsdam
Deutschland
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