Potsdam (agrar-PR) -
Mit der Veröffentlichung der zweiten Änderung der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zur Gewährung von Zuwendungen für die Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen ist der Auftakt für die Antragstellung für das Jahr 2014 gegeben. Im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 9 vom 5. März 2014 ist der hierfür notwendige Änderungserlass veröffentlicht.
Ab sofort ist auf Grundlage dieser Richtlinie die Antragstellung für Waldumbaumaßnahmen, für Maßnahmen des vorbeugenden Waldbrandschutzes und für Maßnahmen der Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse wieder möglich. Die Antragsformulare und weiterführende Hinweise zu den Änderungen, auch im Vergabefahren, bietet die Homepage des Landesbetriebs Forst Brandenburg www.forst.brandenburg.de (Rubrik Förderung).
Als Ansprechpartner vor Ort stehen auch die Mitarbeiter des Landesbetriebs Forst Brandenburg in den Revier- und Oberförstereien zur Verfügung.
Bitte beachten: Der Dienstsitz der Bewilligungsstelle wurde von Fürstenberg nach Templin verlegt. Die Kontaktdaten und die Anschrift haben sich geändert:
Landesbetrieb Forst Brandenburg
Bewilligungsstelle
Vietmannsdorfer Straße 39
17268 Templin
Ansprechpartner im Dienstsitz Templin:
Telefon: 03987/ 20 75 13
Fax: 03987/ 20 75 50
Ansprechpartner im Dienstsitz Karnzow:
16866 Kyritz
Karnzow Nr. 4
Telefon: 033971/ 88 20
Fax: 033971/ 450 14