19.05.2011 | 11:40:00 | ID: 9496 | Ressort: Landwirtschaft | Forstwirtschaft

Neues Waldgesetz - weniger Bürokratie dafür mehr Schutz des Waldes

Schwerin (agrar-PR) - Mit dem neuen Landeswaldgesetz haben wir ein Gesetz, "das deutschlandweite Vorbildwirkung entfalten kann", warb Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus am Mittwoch im Landtag um Zustimmung für den vorliegenden Gesetzentwurf.
Der Gesetzentwurf wurde in den zurückliegenden Wochen ausführlich im Agrar- und im Bildungsausschuss diskutiert. Die Gesetzesnovelle werde zu zahlreichen Änderungen führen, die die Waldbesitzer entlasten und dennoch den Schutz der Waldfunktionen verbessern.

"Das Landeswaldgesetz hat eine wichtige forstpolitische Funktion. Es soll einen Ausgleich zwischen den Interessen der Waldbesitzer und den unterschiedlichen Wünschen der Öffentlichkeit ermöglichen", betonte der Minister in der Landtagsdebatte.

Der Waldbesitz in Mecklenburg-Vorpommern ist unterschiedlich strukturiert. Insgesamt gibt es in M-V ca. 45.000 Waldbesitzer. 40 % des Waldes sind im Eigentum des Landes, ebenfalls ca. 40 % sind in privatem und Treuhandeigentum. Den Kommunen und dem Bund gehören jeweils 10 %. "Die Vielfalt der Eigentumsformen und Betriebsgrößen ist ein Reichtum des Landes. Dabei gibt es nicht die ideale Form des Waldeigentums. Jede Struktur hat ihre Berechtigung. Das Waldgesetz soll diese Vielfalt nicht einschränken. Es schafft vielmehr einen verlässlichen Rechtsrahmen", betonte der Minister.

Als Beispiele für die mit der Gesetzesnovelle verbundenen Deregulierung nannte der Minister den Wegfall der Genehmigungspflicht für die zehnjährige Wirtschaftsplanung. Bislang mussten die Waldbesitzer diese von der obersten Forstbehörde genehmigen lassen. Auch die Teilungsgenehmigung für kleine Flurstücke soll künftig entfallen.

Befürchtungen, durch die Deregulierung würde der Schutz des Waldes gefährdet, wies der Minister entschieden zurück. "Das Gegenteil ist der Fall. So werden verschiedene Kriterien zur Prüfung einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft neu eingeführt werden um z.B. die Entwässerung des Waldes zu vermeiden und die Schutzaspekte der Natura-2000 Gebiete stärker zu berücksichtigen", erklärte der Minister.

Untersagt werden künftig auch Kahlhiebe im Küstenschutzwald wie sie in der Vergangenheit von einigen Waldbesitzern auf Rügen und Usedom durchgeführt wurden um freie Sicht zum Meer herzustellen.

"Die Genehmigungsfreiheit für Kahlhiebe bis 2 ha wurde in diesen Fällen missbraucht. Gerade der Küstenschutzwald entfaltet jedoch nur dann seine Wirkung, wenn der Waldbestand erhalten bleibt. Der Gesetzentwurf sieht deshalb vor, dass eine die einzelbaumweise Nutzung möglich ist, aber Kahlhiebe im Küstenschutzwald untersagt sind", so der Minister.

Auch die im Gesetz getroffene Regelung zum Schutz jüngerer Waldbestände vor einer starken Auflichtung sichere den Wald vor Raubbau.

Von den 671.000 ha FFH- oder europäischen Vogelschutzgebieten des Landes befinden sich 222.000 ha im Wald. Demnach sind über 41 % des Waldes in Natura-2000 Gebieten. Für diese Gebiete trage das Land eine besondere Verantwortung. Man werde deshalb die Waldbesitzer mit den wirtschaftlichen Folgen, die daraus erwachsen, nicht alleine lassen.

Zudem schafft der Gesetzentwurf die doppelte Zuständigkeit in diesen Gebieten ab. Zukünftig ist die Forstbehörde für Projekte im Wald auch nach Bundesnaturschutzgesetz zuständig und nicht die Naturschutzbehörde.

"Die Forstbehörde ist der Ansprechpartner, wenn es um den Wald geht", stellte der Minister klar.

Der Minister ging in seiner Rede auch auf die Schaffung eines gesetzlich begründeten Landeswaldforums ein. Dieses Gremium solle dem Wettstreit der Interessen um und für den Wald dienen. Es habe die Aufgabe, ein Landeswaldprogramm zu erarbeiten und Vorschläge für die Ausrichtung der Forstpolitik zu unterbreiten. Forstpolitik lebt von Beteiligung. Das Landeswaldforum ist die Forstsetzung des "Runden Tisches Wald".

"Wenn Partizipation, Transparenz und Bereitschaft zur Kompromissfindung zusammentreffen, wird das Landeswaldforum ein Beispiel für die enge Verzahnung von Politik und Bürgergesellschaft. Vielleicht begründen wir so einen Weg, der auch anderen Politikfeldern Vorbild sein kann", erklärte der Minister.

Der vorliegende Gesetzentwurf erfülle nicht alle Wünsche. Er basiere aber auf einer breiten fachlichen Diskussion, entlaste die Waldbesitzer, verbessere den Schutz des Waldes und schaffemehr Rechtssicherheit für die vielen Interessenträger an den Waldfunktionen.

"Wir haben ein gutes Waldgesetz aus dem Jahr 1993. Mit diesem Entwurf werden wir ein besseres Waldgesetz haben", so der Minister abschließend.


Hintergrund:

540.000 ha und damit 23 % der Landesfläche Mecklenburg-Vorpommerns ist Wald. Die Forst- und Holzwirtschaft zählt mit einem Jahresumsatz von 1,7 Mrd. Euro zu den erfolgreichsten Wirtschaftssektoren des Landes. Sie bietet fast 15.000 Menschen Beschäftigung. (pd)
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