01.08.2023 | 11:48:00 | ID: 37037 | Ressort: Landwirtschaft | Pflanze

302 Hektar mehr Rebfläche in 2023

Bonn (agrar-PR) - Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat 2023 deutschlandweit rund 302 Hektar neue Rebflächen genehmigt. Die meisten Genehmigungen gab es mit rund 228 Hektar für Flächen in Rheinland-Pfalz.
Per Post und über das Online-Antragsverfahren der BLE wurden insgesamt rund 968 Hektar für Neuanpflanzungen beantragt – rund 13 Prozent weniger als 2022. Allein in Rheinland-Pfalz bewilligte die BLE im Jahr 2023 zusammen rund 228 Hektar neue Rebflächen.

Davon entfielen rund 195 Hektar zusätzliche Rebfläche auf das Anbaugebiet Rheinhessen. Laut Statistischem Bundesamt wuchsen im Jahr 2022 in diesem größten Weinanbaugebiet Deutschlands auf 27.312 Hektar Keltertrauben, gefolgt vom Anbaugebiet Pfalz mit 23.698 Hektar.

Im Antragszeitraum (01.01. bis 28.02.) hat die BLE insgesamt 2.713 gültige Anträge für Neuanpflanzungen erhalten. Davon konnten 2.698 Anträge genehmigt werden.

Die Verteilung der genehmigten Flächen auf die Bundesländer gestaltet sich 2023 wie folgt:

genehmigte Fläche (in Hektar)

Rheinland-Pfalz 228,04
Baden-Württemberg 16,07
Bayern 11,79
Sachsen-Anhalt 7,69
Mecklenburg-Vorpommern 7,29
Sachsen 5,99
Nordrhein-Westfalen 5,95
Niedersachsen 5,23
Brandenburg 4,99
Schleswig-Holstein 3,67
Hessen 2,97
Thüringen 1,55
Saarland 1,01
Gesamt 302,24

Unterteilt nach Anbauregionen mit geschütztem Ursprung (g.U.) ergeben sich 2023 folgende neue Rebflächen:

Anbaugebiet mit geschütztem Ursprung (g.U.) genehmigte Fläche (in Hektar)

Rheinhessen 194,91
Pfalz 20,73
Württemberg 8,32
Saale-Unstrut 8,10
Sachsen 6,70
Franken 6,55
Mosel 4,67
Baden 3,76
Nahe 2,47
Rheingau 1,46
Mittelrhein 1,19
Ahr 0,55
Hessische Bergstraße 0,36
Gesamt 259,77

Hinweis: Die Daten zur geografischen Angabe wurden den Anträgen auf Genehmigung von Neuanpflanzungen für Weinreben entnommen, da die Bescheinigung der Länderbehörden nach § 4a der WeinVO entfallen ist.

Weitere rund 17,22 Hektar entfallen auf Landweingebiete und Gebiete ohne geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) oder geschützte geografische Angabe (g.g.A.).

Hintergrundinformationen

Nach dem Weingesetz dürfen in Deutschland jährlich maximal 0,3 Prozent der bepflanzten Anbaufläche des Vorjahres als neue Rebflächen genehmigt werden, um das Marktgleichgewicht aus Angebot und Nachfrage zu erhalten. Stichtag ist jeweils der 31. Juli.

Wer wie viel zusätzliche Anbaufläche erhält, richtet sich in erster Linie nach der Lage der beantragten Anbauflächen. Erste Priorität haben Flächen mit über 30 Prozent Hanglage, dann folgen Flächen mit 15 bis 30 Prozent Hangneigung. Antragsteller, die weniger als 50 Prozent der beantragten Fläche erhalten haben, können die genehmigte Fläche innerhalb eines Monats zurückgeben. Dies war 2023 bei 64 Genehmigungen über insgesamt rund 8,5 Hektar der Fall.

Weitere Informationen unter www.ble.de/pflanzrechte-wein
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