09.09.2010 | 00:00:00 | ID: 6680 | Ressort: Landwirtschaft | Pflanze

Europäische Kommission unterstützt Beschlagnahme der Amflora-Kartoffel

Schwerin (agrar-PR) - Der Landwirtschafts- und Umweltminister Mecklenburg-Vorpommerns Dr. Till Backhaus sieht sich nach dem gestrigen Expertengespräch bei der EU-Kommission in Brüssel in seiner Entscheidung, die Amflora Kartoffeln der BASF am Standort Zepkow zunächst zu beschlagnahmen, voll auf bestätigt.

"Die Kommission hat die schnelle und konsequente Vorgehensweise des Ministeriums ausdrücklich gelobt. Auch in Brüssel ist man höchst beunruhigt darüber, das zugelassene gentechnisch veränderte Kartoffelsorten mit nicht zugelassenen Sorten  vermischt wurden. Das darf nicht passieren. Das Qualitätssicherungsmanagement der BASF hat in meinen Augen versagt. Das untermauert meine Auffassung, dass eine Koexistenz zwischen gentechnisch veränderten und gentechnisch freien Pflanzen nicht gewährleistet werden kann", bekräftigte der Minister heute Vormittag in Schwerin.

Er begrüßte die Entscheidung der Kommission , ein Expertengremium zu berufen, in dem Mecklenburg-Vorpommern maßgeblich vertreten ist und das die Aufklärung der aufgetretenen Verunreinigung und die Ursachenforschung koordiniert. Dieses Gremien wird auch über Untersuchungsmethoden des Erntegutes befinden und Vorgaben zur Probenahme machen.

 "Ich erwarte von der BASF, dass sie alle Unterlagen, Lieferwege und Dokumente offen legt und prüfen lässt. Was in Schweden passiert ist, kann theoretisch auch in Mecklenburg-Vorpommern passiert sein. Ich hoffe, dass die Bundesministerin Aigner diesen Vorfall  zum Anlass nimmt, ihre Entscheidung zu überdenken. Aus meiner Sicht muss der  anbau der Amflora untersagt werden. Aber das kann nur Frau Aigner entscheiden", betont Backhaus. .

In Mecklenburg-Vorpommern werde das Gentechnik-gesetz konsequent umgesetzt. "Wir haben keine Schwellenwerte, sondern eine Null-Toleranz und demzufolge muss die absolute Reinheit des Saatgutes gewährleistet sein."

Die Amflora-Kartoffeln der BASF in Zepkow sind noch  nicht geerntet. Sie bleiben so lange unter Verschluss, bis die berechtigten Zweifel an der Verkehrsfähigkeit ausgeräumt sind.
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