13.01.2014 | 13:17:00 | ID: 16820 | Ressort: Landwirtschaft | Pflanze

Julius Kühn-Institut informiert über veränderte rechtliche Rahmenbedingungen zur Aussaat von Mais

Braunschweig (agrar-PR) - Pneumatische Sägeräte, mit denen Methiocarb-behandeltes Maissaatgut ausgesät werden soll, müssen vom Julius Kühn-Institut (JKI) geprüft sein.
Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um ein Einzelkorn-Sägerät oder ein Universal-Sägerät handelt. Das JKI prüft die Sägeräte hinsichtlich der Abdrift und trägt sie bei positivem Ergebnis in die `Liste der abdriftmindernden Maissägeräte` ein. Landwirte müssen sich daher vor der Aussaat von behandeltem Maissaatgut mit einem pneumatischen Sägerät vergewissern, dass der Gerätetyp in die Liste des JKI eingetragen ist. Die Liste steht im Internet des JKI zur Verfügung.

Die „Verordnung über das Inverkehrbringen und die Aussaat von mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln behandeltem Maissaatgut“ (MaisPflSchMV) wurde am 27.6.2013 aus Gründen des verbesserten Schutzes des Naturhaushaltes und der Gleichbehandlung aller Sägeräte geändert. Sie regelt jetzt, d.h. ab dem Jahr 2014, nicht nur die Aussaat beim Einsatz von pneumatischen Geräten zur Einzelkornablage, die mit Unterdruck arbeiten, sondern erweitert die Beschränkungen auf alle pneumatisch arbeitenden Maissägeräte.

Liste der abdriftmindernden Maissägeräte:
(www.jki.bund.de/geraete.html  -  Gerätelisten  -  Abdriftmindernde Sägeräte  – Liste der abdriftmindernden Maissägeräte) oder

http://www.jki.bund.de/fileadmin/dam_uploads/_AT/ger%C3%A4telisten/maissaegeraete/Liste%20der%20abdriftmindernden%20Maissaegeraete.pdf
Pressekontakt
Frau Dr. Stefanie Hahn
Telefon: 0531 - 2993204
Fax: 0531 - 2993000
E-Mail: pressestelle@julius-kuehn.de
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Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen
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