27.12.2023 | 11:48:00 | ID: 38492 | Ressort: Landwirtschaft | Pflanze

Schmitt: Antragsverfahren für Rebpflanzungen 2024 – Teil 2 – wird eröffnet

Mainz (agrar-PR) - Ab Dienstag, dem 2. Januar 2024, können Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2024 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2024. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet in diesem Jahr am 30. April 2024.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich.

„Das Umstrukturierungsprogramm bietet unseren Winzerinnen und Winzern die Chance, ihre Rebflächen bei der Wiederbepflanzung optimal auf zukünftige Markterfordernisse und die veränderten klimatischen Bedingungen auszurichten“, erläuterte die rheinland-pfälzische Weinbauministerin Daniela Schmitt. „Gerade die Förderung pilzwiderstandsfähiger Sorten, kurz Piwis, bietet ein großes Potenzial, ökonomische und ökologische Nachhaltigkeit in Einklang zu bringen und gleichzeitig den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln durch diese innovativen, resistenten Züchtungen zu reduzieren.“

Für aufzubauende Rebflächen gibt es Zuschüsse zwischen 6.000 und 32.000 Euro pro Hektar. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Lage der Fläche in Flach-, Steil- oder Steilstlage und nach der Bewirtschaftungsintensität.

Die Mindestfläche für die Teilnahme beträgt in Flachlagen 10 Ar je Bewirtschaftungseinheit, in Steil- und Steilstlagen sowie in Handarbeitsmauersteillagen lediglich 5 Ar.

Die Pflanzung kann in diesem Programm mit allen in der Liste der BLE enthaltenen Rebsorten erfolgen.

Für Pflanzungen ab 2024 werden die Maßnahmen „Anpassung der Zeilenbreite“ neben den Anbaugebieten Ahr, Mittelrhein und Mosel auch für das Anbaugebiet Nahe angeboten. Der Förderbetrag in Flachlagen beträgt 7.500 Euro. Bei Anpflanzung von pilzwiderstandsfähigen Sorten in Flachlagen (Maßnahme 16, 26, 36, 46) liegt der Förderbetrag bei 10.000 Euro.

Die Antragstellung Teil 2 muss in der entsprechenden Maßnahme erfolgen, die im Antrag Teil 1 angezeigt wurde.

Anträge können über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer elektronisch gestellt werden. Die Antragstellung über das Weininformationsportal erleichtert dem Antragsteller durch Fehlerhinweise das Ausfüllen des Antrages.

Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen auf der Homepage des MWVLW (https://mwvlw.rlp.de/de/themen/weinbau/foerderung/umstrukturierung/) die Richtlinie und die Antragsformulare zum Download bereit.

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