Stuttgart (agrar-PR) -
Nach aktuellem Stand rund 90 Landwirte aus 15 Stadt- und Landkreisen betroffen 16.06.2010 Das Ministerium für Ländlichen
Raum, Ernährung und Verbraucherschutz gab heute (16. Juni 2010) in
Stuttgart weitere Erkenntnisse bezüglich der Verbreitung des im
Spurenbereich mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) belasteten
Saatguts in Baden-Württemberg bekannt. Demnach hätten rund
90 baden-württembergische Landwirte aus 15 Stadt- und Landkreisen
Saatgut des in Niedersachsen ansässigen Produzenten erhalten. Damit
bestätigten sich erste Annahmen, dass das Saatgut weit über das Land
verteilt ausgebracht wurde.
Insgesamt waren 636 Einheiten des betroffenen Saatguts an 20 Händler
in Baden-Württemberg geliefert worden. Unmittelbar nachdem das
niedersächsische Umweltministerium die belieferten Händler mitgeteilt
hatte, hat das Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und
Verbraucherschutz diese aufgefordert, die Landwirte zu nennen, die das
Saatgut bezogen haben. Zwischenzeitlich ist der Verbleib des Saatgutes
vollständig geklärt; die Namen der betroffenen Landwirte sind dem
Ministerium bekannt.
Weiteres Vorgehen
Die Landwirte würden nun aufgefordert, unverzüglich die Flächen zu
melden, auf denen das verunreinigte Maissaatgut ausgebracht wurde. „Die
zuständigen Behörden nehmen Kontakt mit den betroffenen Landwirten auf.
Klar ist, dass der verunreinigte Mais – auch im Interesse der Landwirte
- umgehend von den Feldern entfernt wird“, erklärte Agrar- und
Verbraucherschutzminister Rudolf Köberle. Sobald die Flächen
identifiziert sind, werde die Umbruchverfügung erlassen. „Bis zur Blüte
ist der Umbruch vollzogen“, unterstrich Köberle.
Transparentes Verfahren
Im Sinne eines transparenten Verfahrens werde man auch weiterhin die
Öffentlichkeit über die vorliegenden Erkenntnisse und weiteren Schritte
informieren, kündigte Agrar- und Verbraucherschutzminister Rudolf
Köberle an. Allerdings werde man weder die betroffenen Händler noch die
Landwirte namentlich nennen. „Vorrangiges Interesse der Öffentlichkeit
ist, dass das Saatgut von den Feldern entfernt wird. Sowohl die Händler
als auch die Landwirte sind absolut unverschuldet in diese schwierige
Situation geraten und nun die Leidtragenden“, betonte der Minister. Da
zudem keinerlei Gefahr für Mensch, Tier und Umwelt von den noch jungen
Maispflanzen ausgehe, sei es weder notwendig noch zu rechtfertigen, die
Namen der Betroffenen bekannt zu geben.
Landwirte bei Frage der Entschädigung nicht allein lassen
„Bei der Frage der Entschädigung lassen wir die Landwirte nicht
allein“, betonte Köberle. „Wir sind in Kontakt mit den Bauernverbänden
und beraten, wie wir verfahren. Wir tun alles, damit die Landwirte und
die Zwischenhändler nicht auf dem entstandenen Schaden sitzen bleiben“,
betonte der Agrarminister. Für die Entschädigung sei letztlich der
Verursacher, das heißt der Hersteller des Saatguts, verantwortlich. Mit
diesem stehe das Ministerium ebenfalls in Kontakt.
Zusatzinformation: Chronologie
Das mit GVO-verunreinigte Maissaatgut war im Rahmen der jährlich von
allen Bundesländern vorgenommenen Saatgutkontrollen vom
Landwirtschaftsministerium in Niedersachsen entdeckt worden. Das
baden-württembergische Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und
Verbraucherschutz ist Anfang Mai über diesen Befund unterrichtet
worden, nachdem das Saatgut bereits ausgesät war. Mit einer
Pressemitteilung vom 7. Mai wurde die Öffentlichkeit umgehend über den
Verdachtsfall informiert. Belastbare Angaben, die weitere Maßnahmen
erforderlich gemacht hätten, lagen zu diesem Zeitpunkt nicht vor. Am
4. Juni übermittelten die niedersächsischen Behörden nach der
gerichtlichen Klärung mit der Herstellerfirma die Namen der
baden-württembergischen Händler, die das Saatgut bezogen haben. Auf
dieser Grundlage konnten dann die betroffenen Landwirte ermittelt
werden.
Die gentechnisch veränderte Maislinie NK 603, die in Spuren im
Saatgut festgestellt wurde, ist in der Europäischen Union zwar als
Lebens- und Futtermittel zugelassen, nicht jedoch für den Anbau. Bei
der Aussaat gilt eine Nulltoleranz.