23.09.2009 | 00:00:00 | ID: 2373 | Ressort: Landwirtschaft | Pflanze

Vernichtendes Urteil für Verbot

Hannover (agrar-PR) - Genmais - Das von Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner im Frühjahr verhängte Anbauverbot gegen den Mais MON810 wird selbst von den eigenen Experten des Ressorts in Frage gestellt. Die Zentrale Kommission für Biologische Sicherheit (ZKBS) bescheinigt den wichtigsten Untersuchungen, die von Aigner zur Begründung des Anbaustopps genutzt wurden, schwere Mängel oder Unzulänglichkeiten. In einer ZKBS-Stellungnahme zu der von der Ministerin schwerpunktmäßig herangezogenen Studie über die Wirkungen von Bt-Proteinen in Fütterungsversuchen mit Larven des Zweipunktmarienkäfers heißt es beispielsweise, angesichts zahlreicher Mängel bei der Versuchsanstellung seien die Ergebnisse ohne eine unabhängige wissenschaftliche Bestätigung nicht belastbar. Außerdem hätten mehrere Labor- und Freilanduntersuchungen die Ergebnisse nicht bestätigt. Unter dem Aspekt der vorsorglichen Sicherheitsbewertung sieht die ZKBS keinen Anlass, aufgrund der Studie von ihrer bisherigen positiven MON810-Risikobewertung abzuweichen. Insgesamt nahm die ZKBS in diesem Sommer sechs Studien unter die Lupe, in denen es um die Wirkung von Bt-Mais auf Tiere und Pflanzen geht, die nicht unter dem eingebauten Pflanzenschutz des Mais leiden sollen. Keine dieser Studien erbrachte laut ZKBS einen Beleg für eine Gefährdung von Nicht-Zielorganismen durch MON810. Die Bewertung der Experten beruht auch darauf, „dass mehrere der Studien von geringer wissenschaftlicher Qualität“ seien. Die ZKBS ist ein Gremium, dessen Experten vom Bundeslandwirtschaftsministerium für drei Jahre befristet berufen werden. Organisatorisch ist die ZKBS beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Agrarressorts angesiedelt.
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