Hannover (agrar-PR) - Genmais - Das von Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse
Aigner im Frühjahr verhängte Anbauverbot gegen den Mais MON810 wird
selbst von den eigenen Experten des Ressorts in Frage gestellt. Die
Zentrale Kommission für Biologische Sicherheit (ZKBS) bescheinigt den
wichtigsten Untersuchungen, die von Aigner zur Begründung des
Anbaustopps genutzt wurden, schwere Mängel oder Unzulänglichkeiten. In
einer ZKBS-Stellungnahme zu der von der Ministerin schwerpunktmäßig
herangezogenen Studie über die Wirkungen von Bt-Proteinen in
Fütterungsversuchen mit Larven des Zweipunktmarienkäfers heißt es
beispielsweise, angesichts zahlreicher Mängel bei der
Versuchsanstellung seien die Ergebnisse ohne eine unabhängige
wissenschaftliche Bestätigung nicht belastbar. Außerdem hätten mehrere
Labor- und Freilanduntersuchungen die Ergebnisse nicht bestätigt. Unter
dem Aspekt der vorsorglichen Sicherheitsbewertung sieht die ZKBS keinen
Anlass, aufgrund der Studie von ihrer bisherigen positiven
MON810-Risikobewertung abzuweichen. Insgesamt nahm die ZKBS in diesem
Sommer sechs Studien unter die Lupe, in denen es um die Wirkung von
Bt-Mais auf Tiere und Pflanzen geht, die nicht unter dem eingebauten
Pflanzenschutz des Mais leiden sollen. Keine dieser Studien erbrachte
laut ZKBS einen Beleg für eine Gefährdung von Nicht-Zielorganismen
durch MON810. Die Bewertung der Experten beruht auch darauf, „dass
mehrere der Studien von geringer wissenschaftlicher Qualität“ seien.
Die ZKBS ist ein Gremium, dessen Experten vom
Bundeslandwirtschaftsministerium für drei Jahre befristet berufen
werden. Organisatorisch ist die ZKBS beim Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als
Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Agrarressorts angesiedelt.