17.11.2020 | 19:00:00 | ID: 29404 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Aktuelle Entwicklungen zur Geflügelpest: Dritter Fall von Geflügelpest in einer Geflügelhaltung in Schleswig-Holstein

Kiel (agrar-PR) - Gestern Abend wurde vom Friedrich-Loeffler-Institut in einer zweiten Geflügelhaltung im Kreis Nordfriesland der Nachweis der Geflügelpest des Subtyps H5N8 bestätigt.

Bei dem aktuellen Fall handelt es sich um den insgesamt dritten Geflügelpestausbruch bei Hausgeflügel in Schleswig-Holstein, in Nordfriesland war die Geflügelpest zuvor bereits auf einer Hallig festgestellt worden.

In dem aktuell betroffenen Betrieb werden an verschiedenen Standorten nach Angaben des Kreises insgesamt über 1.000 Enten, Gänse und Masthähnchen gehalten.

In der Haltung wurden Maßnahmen nach Geflügelpest-Verordnung eingeleitet. Um den Ausbruchsbetrieb sind gemäß Geflügelpest-Verordnung Restriktionszonen einzurichten, welche aus einem Sperrbezirk von mindestens drei und einem Beobachtungsgebiet von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbetrieb bestehen. In diesen Zonen gelten bestimmte rechtlich vorgegebene Regelungen für Geflügelhaltungen. Diese umfassen u.a. ein Verbringungsverbot für lebendes Geflügel. Weitere Informationen werden vom Kreis Nordfriesland zur Verfügung gestellt und sind der Allgemeinverfügung des Kreises zu entnehmen. 

„Der aktuelle Fall zeigt, dass der Infektionsdruck nach wie vor hoch ist. Ich appelliere daher an alle Geflügelhalter, die vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen einzuhalten, um weitere Ausbrüche in Geflügelhaltungen soweit wie irgend möglich zu minimieren“, sagte Albrecht.

Der Kreis Nordfriesland ist seit Beginn des Geflügelpestgeschehens Ende Oktober der am stärksten betroffene Kreis in Schleswig-Holstein. Von den knapp 6.000 verendeten Wildvögeln, die der schleswig-holsteinische Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz entlang der Westküste gezählt hat, wurden über 5.000 im Kreis Nordfriesland aufgefunden.   

Hintergrund: 

Die hochpathogene aviäre Influenza der Subtypen H5 und H7, auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und daher staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Erkrankungserscheinungen zu massenhaftem Verenden führen kann. Die Geflügelpest-Verordnung enthält Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen. 

In Schleswig-Holstein finden ganzjährig und über das Land verteilt Monitoringuntersuchungen bei Hausgeflügel sowie Wildvögeln statt. Die Untersuchung von verendet aufgefunden Wildvögeln (passives Wildvogelmonitoring) wurde im Sinne eines Frühwarnsystems aufgrund der Risikoeinschätzung bereits zum Herbstbeginn nochmals verstärkt.

Bürgerinnen und Bürger sind weiter dazu aufgerufen, Funde von verendeten oder krank erscheinenden wildlebenden Wasservögeln oder Greifvögeln in Schleswig-Holstein dem Veterinäramt des jeweiligen Kreises und der kreisfreien Stadt zu melden. Von hier aus wird das Einsammeln und Beproben verendeter Tiere organisiert. Untersuchungen dieser Tiere helfen, die Verbreitung des Virus im Land zu ermitteln. Verendete oder krank erscheinende Tiere sollten nicht berührt, eingefangen oder vom Fundort verbracht werden, um eine weitere Verschleppung der Erkrankung zu vermeiden.

Im Rahmen der aktuellen Nachweise in Schleswig-Holstein wurden Geflügelpesterreger der Subtypen H5N8 und H5N5 nachgewiesen. Das FLI bestätigt in seiner aktuellen Risikobewertung, dass derzeit keine Hinweise bestehen, dass diese aktuell nachgewiesenen Subtypen ein zoonotisches Potential haben, d.h. auf den Menschen übertragen werden können.  

Grundlagen für die Einhaltung von Hygienevorschriften für Geflügelhalterinnen und –halter sind in der Geflügelpestverordnung und in der Allgemeinverfügung Biosicherheit landeseinheitlich festgelegt. Zudem stellt das Landwirtschaftsministerium eine Handreichung für Kleinbetriebe und Hobbyhaltungen zur Verfügung, die Hinweise zur praktikablen Umsetzung der Allgemeinverfügung enthält. Weitere Hinweise erhalten Kleinhalter und Hobbyhalter auch in der Broschüre „Gefahr Geflügelpest -  Wie schütze ich meine Tiere? Hinweise für Hobby– und Kleingeflügelhalter“. Alle Dokumente sind auf der Homepage des Landwirtschaftsministeriums veröffentlicht: www.schleswig-holstein.de/gefluegelpest
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