14.04.2010 | 00:00:00 | ID: 5373 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Arbeit aus Leidenschaft II: Landwirte engagieren sich für den Artenschutz

Bonn (agrar-PR) - Feldhamster, Kreuzkröte und Kiebitz überleben durch Kooperationen zwischen Naturschutz und Landwirtschaft
Ohne die moderne Landwirtschaft würde die Gesellschaft heute im wahrsten Sinne des Wortes immer noch den Wald vor lauter Bäumen nicht sehen – von der heutigen „Kulturlandschaft“ könnte keine Rede sein.

Auf den kultivierten Äckern und Wiesen haben sich spezifische Tierarten der Offenlandschaft angesiedelt. Sie können nur gemeinsam mit der Landwirtschaft bewahrt werden, da sie ihren Lebensraum oft inmitten der landwirtschaftlich genutzten Flächen gefunden haben. Wie der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) mitteilt, setzen rheinische Landwirte Arten- und Naturschutzmaßnahmen um und bieten den bedrohten Tieren so einen Lebensraum. Mit diesen Aktionen tragen die Landwirte dazu bei, dass die Bestände der Arten bewahrt und entwickelt werden, die auf der Roten Liste der gefährdeten Tiere in Nordrhein-Westfalen stehen.

Immer wenn eine Fläche durch ein Bauvorhaben versiegelt wird, muss der Bauträger im Sinne des Natur- und Artenschutzes eine Ausgleichsfläche bereit stellen. Täglich werden rund 15 ha Fläche am Tag in Nordrhein-Westfalen etwa durch Straßenbau verbraucht, die gleiche Menge an Fläche wird für Ausgleichsmaßnahmen verwendet. Diese Flächen gehen der Landwirtschaft zur Bewirtschaftung verloren. Landwirte brauchen die Fläche aber, um etwa Ackerfrüchte anzubauen und Futtermittel für Tiere zu erzeugen. Daher verfolgen auch Landwirte das Ziel, dass Natur- und Artenschutzmaßnahmen effektiv und in Kooperation mit ihnen umgesetzt werden.

Viele Maßnahmen, die dem Artenschutz dienen, müssen auf Flächen in landwirtschaftlicher Nutzung erfolgen, da bedrohte Tiere der Offenlandschaft wie Kiebitz, Feldlerche und Feldhamster ihren Lebensraum inmitten der landwirtschaftlich genutzten Flächen gefunden haben. Rheinische Landwirte haben bereits in Kooperation mit der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft, die solche Natur- und Artenschutzmaßnahmen mit der Landwirtschaft koordiniert, über 3 000 Feldlerchenfenster angelegt und zahlreiche Lebensräume geschaffen etwa für Kiebitze, Flachgewässer für Kreuzkröten sowie Streuobstwiesen für den Steinkauz. Für den damit verbundenen Ertragsausfall und Mehraufwand erhalten die Landwirte eine Vergütung. Informationstafeln am Rand der Flächen machen auf die Leistungen der Betriebe für den Artenschutz aufmerksam.

Ein Beispiel:
Feucht und grün muss es sein
Leo Gerick setzt sich für den Kiebitz ein

Neuen Lebensraum für Kiebitze schafft Leo Gerick, Betriebsleiter von Gut Vogelsang des Max-Planck-Instituts, in Köln-Widdersdorf. „Die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft sprach mich an, als sie Flächen für den Kiebitz im Rahmen einer Kompensationsmaßnahme suchte“, erzählt der Ackerbauer von den Anfängen des Projektes. Mit 4,5 ha setzt er sich nun für den Charaktervogel offener Grünlandgebiete ein. Dazu stellt er neben der angepassten Gestaltung der Fruchtfolge auf den Ackerflächen eine Grünlandbrache und mehrere Blühstreifen zur Verfügung. Auf der Brache brütet der Kiebitz, im Blühstreifen findet er Insekten als Nahrung für seine Küken. „Die Blühstreifen kommen auch bei den Anwohnern, die hier oft joggen, sehr gut an“, bringt er einen zusätzlichen Pluspunkt für das Projekt an.

Eigentlich bevorzugt der Kiebitz feuchte, extensiv genutzte Wiesen und Weiden. Seit einigen Jahren besiedelt er verstärkt auch Ackerland. Dort ist der Bruterfolg stark abhängig von der Bewirtschaftungsintensität und fällt oft sehr gering aus. Nach einem erheblichen Rückgang seit den 70er Jahren haben sich die Bestände mittlerweile stabilisiert. Der Gesamtbestand wird auf 20 000 bis 27 000 Brutpaare in Nordrhein-Westfalen geschätzt. Im Rheinland ist der Vogel vor allem in den Börden der Kölner Bucht sowie am Niederrhein verbreitet.
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