Bonn (agrar-PR) -
Feldhamster, Kreuzkröte und Kiebitz überleben durch Kooperationen zwischen Naturschutz und Landwirtschaft Ohne die moderne Landwirtschaft würde die Gesellschaft heute im wahrsten
Sinne des Wortes immer noch den Wald vor lauter Bäumen nicht sehen –
von der heutigen „Kulturlandschaft“ könnte keine Rede sein.
Auf den kultivierten Äckern und Wiesen haben sich spezifische
Tierarten der Offenlandschaft angesiedelt. Sie können nur gemeinsam mit
der Landwirtschaft bewahrt werden, da sie ihren Lebensraum oft inmitten
der landwirtschaftlich genutzten Flächen gefunden haben. Wie der
Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) mitteilt, setzen rheinische
Landwirte Arten- und Naturschutzmaßnahmen um und bieten den bedrohten
Tieren so einen Lebensraum. Mit diesen Aktionen tragen die Landwirte
dazu bei, dass die Bestände der Arten bewahrt und entwickelt werden, die
auf der Roten Liste der gefährdeten Tiere in Nordrhein-Westfalen
stehen.
Immer wenn eine Fläche durch ein Bauvorhaben versiegelt wird, muss
der Bauträger im Sinne des Natur- und Artenschutzes eine
Ausgleichsfläche bereit stellen. Täglich werden rund 15 ha Fläche am Tag
in Nordrhein-Westfalen etwa durch Straßenbau verbraucht, die gleiche
Menge an Fläche wird für Ausgleichsmaßnahmen verwendet. Diese Flächen
gehen der Landwirtschaft zur Bewirtschaftung verloren. Landwirte
brauchen die Fläche aber, um etwa Ackerfrüchte anzubauen und
Futtermittel für Tiere zu erzeugen. Daher verfolgen auch Landwirte das
Ziel, dass Natur- und Artenschutzmaßnahmen effektiv und in Kooperation
mit ihnen umgesetzt werden.
Viele Maßnahmen, die dem Artenschutz dienen, müssen auf Flächen in
landwirtschaftlicher Nutzung erfolgen, da bedrohte Tiere der
Offenlandschaft wie Kiebitz, Feldlerche und Feldhamster ihren Lebensraum
inmitten der landwirtschaftlich genutzten Flächen gefunden haben.
Rheinische Landwirte haben bereits in Kooperation mit der Stiftung
Rheinische Kulturlandschaft, die solche Natur- und Artenschutzmaßnahmen
mit der Landwirtschaft koordiniert, über 3 000 Feldlerchenfenster
angelegt und zahlreiche Lebensräume geschaffen etwa für Kiebitze,
Flachgewässer für Kreuzkröten sowie Streuobstwiesen für den Steinkauz.
Für den damit verbundenen Ertragsausfall und Mehraufwand erhalten die
Landwirte eine Vergütung. Informationstafeln am Rand der Flächen machen
auf die Leistungen der Betriebe für den Artenschutz aufmerksam.
Ein Beispiel:
Feucht und grün muss es seinLeo
Gerick setzt sich für den Kiebitz ein
Neuen Lebensraum für Kiebitze schafft Leo Gerick, Betriebsleiter von
Gut Vogelsang des Max-Planck-Instituts, in Köln-Widdersdorf. „Die
Stiftung Rheinische Kulturlandschaft sprach mich an, als sie Flächen für
den Kiebitz im Rahmen einer Kompensationsmaßnahme suchte“, erzählt der
Ackerbauer von den Anfängen des Projektes. Mit 4,5 ha setzt er sich nun
für den Charaktervogel offener Grünlandgebiete ein. Dazu stellt er neben
der angepassten Gestaltung der Fruchtfolge auf den Ackerflächen eine
Grünlandbrache und mehrere Blühstreifen zur Verfügung. Auf der Brache
brütet der Kiebitz, im Blühstreifen findet er Insekten als Nahrung für
seine Küken. „Die Blühstreifen kommen auch bei den Anwohnern, die hier
oft joggen, sehr gut an“, bringt er einen zusätzlichen Pluspunkt für das
Projekt an.
Eigentlich bevorzugt der Kiebitz feuchte, extensiv genutzte Wiesen
und Weiden. Seit einigen Jahren besiedelt er verstärkt auch Ackerland.
Dort ist der Bruterfolg stark abhängig von der
Bewirtschaftungsintensität und fällt oft sehr gering aus. Nach einem
erheblichen Rückgang seit den 70er Jahren haben sich die Bestände
mittlerweile stabilisiert. Der Gesamtbestand wird auf 20 000 bis 27 000
Brutpaare in Nordrhein-Westfalen geschätzt. Im Rheinland ist der Vogel
vor allem in den Börden der Kölner Bucht sowie am Niederrhein
verbreitet.