04.04.2014 | 13:16:00 | ID: 17460 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Bund bei der Entwicklung von Obergrenzen in der Tierhaltung in der Pflicht

Schwerin/Cottbus (agrar-PR) -

Anlässlich der Diskussion von Tierobergrenzen meint Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, heute am Rande der Agrarministerkonferenz in Cottbus: „Wir haben in M-V mit die geringste Tierdichte in Deutschland. Übergroße Tierhaltungsanlagen passen einfach nicht in dieses Land. Daher fordere ich den Bund nochmals auf, die Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag zu erfüllen und wissenschaftlich fundierte und gesetzlich verbindliche Tierobergrenzen je nach Tierart zu entwickeln. Dafür habe ich mich bei den Verhandlungen eingesetzt.“

Oftmals wird die Diskussion um solche Anlagen sehr emotional und nicht sachlich geführt. „Das Problem ist doch, dass fast jeder von Massentierhaltung spricht, aber es keine einheitliche Definition dafür gibt. Die brauchen wir aber. Denn wie viel ist viel? Da hat jeder eine andere Empfindung“, sagte der Minister. Auch beim Masterplan-Prozess „Mensch und Land“ wurde die Frage nach Tierobergrenzen diskutiert. „Dass sich nicht nur Verbände wie der BUND sondern mittlerweile auch der Bauernverband mit diesem Thema auseinandersetzen, zeigt, dass wir gesamtgesellschaftlich auf dem richtigen Weg sind und einen passenden Dialogprozess initiiert haben“, fuhr Dr. Backhaus fort.

Die Landesregierung hat bei ihrem Agrarförderprogramm (AFP) bereits eine Obergrenze von 2 Großvieheinheiten je Hektar (zum Beispiel zwei ausgewachsene Rinder) eingeführt. Über das AFP sowie auch über Agrarumweltmaßnahmen (AUM) werden der ökologische Landbau bevorzugt gefördert. Insgesamt stehen ca. 1/3 des Budgets des kommenden ELER (zusammen 937 Mio. Euro) in der Förderperiode bis 2020 zur Verfügung. „Dies ist ein klares Votum für eine nachhaltige und umweltschonende Landwirtschaft. Übergroße Anlagen werden entgegen vieler Annahmen von uns gar nicht gefördert“, betonte der Minister. Auch wird darauf hingewiesen, dass Tierhaltungsanlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zugelassen werden, wofür die Zuständigkeit nicht im Geschäftsbereich des Landwirtschaftsministeriums liegt.

Letztendlich ist die Haltungsart auch eine Frage der Marktlage. Dabei tragen der Lebensmitteleinzelhandel und der Verbraucher eine besondere Verantwortung. „Einerseits kann es nicht sein, dass der Handel die Preise immer weiter senkt und den Landwirten immer weniger Geld weiterreicht. So können keine Investitionen in bessere Anlagen getan werden. Andererseits liegt es an jedem selbst, wie viel Geld man für welche Qualität ausgibt. Prinzipiell gilt es die Landwirte aus der Region zu unterstützen“, unterstrich der Minister.

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