Bonn (agrar-PR) -
RLV: EU-Vorschrift belastet Tierhalter Gegen die verpflichtende Einführung der elektronischen Kennzeichnung
von Schafen und Ziegen spricht sich der Rheinische
Landwirtschafts-Verband (RLV) aus. Nach EU-Recht müssen ab 2010
geborene Schafe im innereuropäischen Handel bzw. ab einem Alter von
über einem Jahr individuell mit einer elektronischen Kennzeichnung
markiert werden.
Die Pflicht zur Kennzeichnung von Schafen und Ziegen - in der Regel
mit Ohrmarken - ist nach Angaben des Verbandes grundsätzlich sinnvoll
und dient der Seuchenbekämpfung durch Rückverfolgbarkeit der Tiere.
Eine elektronische Einzeltierkennzeichnung ist hierfür offenkundig
kein "Muss" - kleineren EU-Staaten mit weniger als 600 000 Tieren ist
die Einführung nach EU-Recht anheim gestellt. Damit drohen den hiesigen
Schafhaltern jedoch erhebliche finanzielle und bürokratische
Belastungen. Allein in den vergangenen fünf Jahren haben 18 % der
Schaf- und Ziegenhalter das Handtuch geschmissen. Ursachen hierfür sind
vor allem die steigenden Produktionskosten und die zunehmende Flut an
überzogenen und praxisfernen Auflagen bei sinkenden Erzeugerpreisen, so
der RLV. Völlig ausreichend wäre eine einfache Bestandskennzeichnung
der Tiere, sobald diese verkauft werden. Damit würde verhindert, was
andernfalls leider häufig passiert: Die Tiere bleiben an Hecken und
Zäunen mit ihren Ohrmarken hängen und reißen sich diese aus. Folge: Es
kommt nicht selten zu gefährlichen Vereiterungen bis hin zu
Todesfällen. Die Unbeweglichkeit der EU in dieser Frage schmerzt daher
umso mehr. Der RLV begrüßt die Forderung der Länderagrarminister, auf
die Pflicht zur elektronischen Einzeltierkennzeichnung zu verzichten
und stattdessen ein freiwilliges Verfahren einzuführen. Nun müsse sich
Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner für dieses Anliegen in
Brüssel stark machen.