Bonn (agrar-PR) -
RLV teilt die großen Sorgen und Probleme der Schäfer Auf Grund zahlreicher Anfragen aus der Praxis in
Zusammenhang mit der in diesem Jahr neu eingeführten elektronischen
Kennzeichnung von Schafen und Ziegen hat der in Nordrhein-Westfalen mit
der Ausgabe der erforderlichen Kennzeichen beauftragte
Landeskontrollverband Nordrhein-Westfalen (LKV) ein Merkblatt erstellt,
das in übersichtlicher Form auf die wichtigsten Details einschließlich
der Frage der Nachkennzeichnung bei Verlust von Ohrmarken eingeht.
Wie der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) berichtet, hat das
Bundeslandwirtschaftsministerium die zugrunde liegenden Vorgaben der
Verordnung (EG) Nr. 21/2004 mit der „Ersten Verordnung zur Änderung der
Viehverkehrsverordnung“ in nationales Recht umgesetzt. Danach sind ab
2010 geborene Schafe und Ziegen, die älter als zwölf Monate werden
(meist für Zuchtzwecke), innergemeinschaftlich verbracht oder in
Drittstaaten ausgeführt werden, sowohl mit einer elektronischen
Kennzeichnung (i.d.R. Transponder-Ohrmarke) als auch mit einer
konventionellen Ohrmarke gleichen Kenncodes zu versehen. Weitere
Informationen einschließlich des Merkblattes des LKV finden sich im
Mitgliederbereich der RLV-Homepage unter
www.rlv.de.
Gleichwohl teilt der RLV die großen Sorgen und Probleme der Schäfer
mit der Kennzeichnung ihrer Schafe. Der damit zunehmende Bürokratismus
zwinge – zusammen mit den schlechter gewordenen wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen – viele Betriebe zur Aufgabe. So sei in den letzten
vier Jahren die Zahl der gehaltenen Schafe in Deutschland um rund 13 %
gesunken, die Zahl der Schafhalter habe sich in den letzten fünf Jahren
um fast 20 % reduziert. Darüber hinaus führen die derzeitigen
Kennzeichnungsregeln und insbesondere die elektronischen
Einzeltierkennzeichnung nach Ansicht des RLV zu einer Verschlechterung
des Verbraucherschutzes. Gleichzeitig werde so tierquälerisches
Ausreißen der Ohrmarken stillschweigend hingenommen.