24.02.2014 | 16:55:00 | ID: 17149 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Forderung der Landestierschutzbeauftragten an neuen Bundeslandwirtschaftsminister: „Verbindliche Tierhaltungskennzeichnung für Eiprodukte endlich einführen!“

Wiesbaden (agrar-PR) - Die Landestierschutzbeauftragte Martin forderte heute in Wiesbaden den neuen Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt auf, endlich Verbesserungen im Tierschutz aktiv anzugehen.
Insbesondere hält es Martin für dringend geboten, gerade Eiprodukte mit einer obligatorischen Kennzeichnung nach Form der Tierhaltung zu versehen.

Obgleich sich Tierschutz- und Verbraucherschutzverbände, sogar die Geflügelwirtschaft schon längst und der Bundesrat mit der Unterstützung des Landes Hessen am 22.03.1013 für eine solche Kennzeichnung ausgesprochen haben, lehnte die Bundesregierung am 20.06.2013 eine verbindliche nationale Tierhaltungs-kennzeichnung bei Eiprodukten kategorisch ab. Der Bund befördert lieber freiwillige Tierschutz-Label.

Martin dazu: „Transparenz und die Unterstützung verantwortungsvoller Kaufentscheidungen mündiger Bürger sehen anders aus! Freiwillige Label sind nett und schön, sparen sicherlich politische Auseinandersetzungen, reichen aber nicht aus. Verbraucher müssen - so wie sie Fett- und Zuckergehalt an Produkten sehen - auch die Tierhaltungsform, aus der die Lebensmittel stammen, leicht erkennen können!".

Nach Auffassung der Landestierschutzbeauftragten hat sich die 2004 EU-weit verbindlich eingeführte Kennzeichnung von Schaleneiern nach Haltungssystem bewährt. Eier aus Ökobetrieben tragen danach eine 0. Die 1 kennzeichnet die Eier aus dem Freiland, eine 2 die aus der Boden - und eine 3 die Eier aus der Käfighaltung. „Diese Kennzeichnung war eine Erfolgsgeschichte", so Martin.

„Käfigeier sind - auch aufgrund von Käuferentscheidungen - aus den Supermarktregalen verschwunden. Fakt ist aber leider, dass Käfigeier als Flüssig- oder Trockenei in Eiprodukten, wie Nudeln, Eis oder Kuchen, wieder zum Konsumenten kommen, ohne dass er es sehen und sich entscheiden kann. Deshalb gehören auf alle Eiprodukte unverzüglich diese wichtigen Zahlen".

Die Landestierschutzbeauftragte kritisiert auch, dass die frühere Bundesregierung darüber hinaus sogar noch die tierschutzwidrige, seit 2012 in Deutschland verbotene Käfighaltung in der Ukraine über Hermesbürgschaften mit 26,49 Milliarden subventionierte. „Gerade diese Eier landen in Nudeln oder Kuchen auf deutschen Tischen - für tierschutzinteressierte Konsumenten und Bürger ein Grauen! Zudem ist es ein Unding, dass solche Bürgschaften vergeben werden, ohne dass der Landwirtschaftsminister im entscheidenden Interministeriellen Ausschuss überhaupt vertreten ist!".

Für Martin ist es klar: „Herr Schmidt muss Tierschutz liefern und eine solche Kennzeichnung unverzüglich auf den Weg bringen!"

Hintergrund: Nach aktuellen Zahlen des statistischen Bundesamtes wurden am 01.12.2013 in Deutschland in Betrieben von Unternehmen mit mindestens 3.000 Hennen-haltungsplätzen insgesamt 38,4 Millionen Legehennen gehalten. Die Bodenhaltung ist die dominierende Haltungsform. Der Bestand der Legehennen in Bodenhaltung stieg auf 24,3 Millionen Tiere. Er hat sich gegenüber dem 01.12.2007 mehr als vervierfacht.

Mit einem Anstieg von 13,2 % (+ 717.000) auf 6,1 Millionen Tiere gab es in der Freilandhaltung den größten prozentualen Zuwachs. In der ökologischen Erzeugung stieg die Anzahl der Legehennen um 357.000 auf 3,3 Millionen (+ 12,3 %). Die Zahl der Tiere in Kleingruppen und ausgestalteten Käfigen ist gegenüber dem Vorjahr um 114.000 Tiere auf 4,8 Millionen gesunken (- 2,3 %). Insgesamt setzt sich damit der Strukturwandel, der seit dem Verbot der traditionellen Käfighaltung im Jahr 2009 einsetzte, weiter fort.


Monika Parandilovic
Büro Landestierschutzbeauftragte

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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