07.12.2023 | 11:15:00 | ID: 38303 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Geflügelpest bei 6.700 Zuchttieren in Schönberg festgestellt

Schwerin (agrar-PR) - Der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Nordwestmecklenburg meldet den Ausbruch der Geflügelpest vom Subtyp H5N1 in einem Ortsteil der Stadt Schönberg im Landkreis. Der Befall von circa 6.700 Tieren in einer Enten- und Gänsehaltung wurde am 6. Dezember amtlich festgestellt. Die Tiere müssen nun getötet werden.
„Der Ausbruch der Geflügelpest kommt für betroffene Tierhalter einer Katastrophe gleich. Das kann ich aus der Erfahrung als gelernter und gelebter Landwirt beurteilen“, sagt Tino Schomann, Landrat des Landkreises Nordwestmecklenburg zu dem Ausbruch. „Dabei geht es nicht nur um den finanziellen Verlust, sondern auch um die Zeit, Energie und nicht zuletzt die Bindung zu den Tieren, die man in die Aufzucht steckt.“

Landwirtschaftsminister Dr. Backhaus ruft zu besonderer Wachsamkeit auf

Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus bedauert den neuen Nachweis und schätzt die Gesamtlage wie folgt ein: „Noch ist die Geflügelpest-Lage in Mecklenburg-Vorpommern überschaubar. Bislang liegen in M-V zwei Fälle bei Wildvögeln sowie zwei Fälle bei gehaltenem Geflügel vor. Aber wir alle wissen, dass sich die Situation innerhalb kurzer Zeit zuspitzen kann. Die Saison ist in vollem Gang und ich bitte alle Geflügelhalter, jetzt wieder besonders wachsam zu sein und das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt über unklare Krankheits- beziehungsweise Todesfälle bei Geflügel unverzüglich zu informieren und die Tiere schnellstmöglich auf Geflügelpest untersuchen zu lassen. Ein besonderes Augenmerk sollte auch auf der peinlich genauen Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen liegen.“

Zum Schutz vor der Verbreitung der Geflügelpest ist rund um den Bestand eine Schutzzone („Sperrbezirk“) von drei Kilometern und eine Überwachungszone („Beobachtungsgebiet“) von zehn Kilometern eingerichtet.

Innerhalb dieser Zone gelten spezielle Vorschriften, beispielsweise das Betreten der Bestände, die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen und die Vermarktung von Produkten. Innerhalb der Schutzzone muss das Geflügel (Ausnahme: Tauben) verpflichtend im Stall gehalten beziehungsweise durch eine Voliere vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt werden.

Tierhalter von verendetem Geflügel meldete sich sofort beim Veterinäramt

„Der Tierhalter wurde aufmerksam, als am Vortag 40 verendete Gänse in einer Herde aufgefunden wurden, die zuvor keine Krankheitsanzeichen gezeigt hatten. Bei zahlreichen, noch lebenden Tieren wurde eine für Geflügelpest typische Symptomatik mit zentralnervösen Störungen und Durchfall festgestellt“, berichtet Amtstierarzt und Fachdienstleiter Dr. Philipp Aldinger.

Die sofort nach der Meldung des Tierhalters durch das Veterinäramt von den Tieren entnommenen Proben wurden noch am 5. Dezember im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) positiv auf Aviäre Influenza-Viren untersucht. Am Abend bestätigte das Nationale Referenzlabor im Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) den Nachweis des hochgradig krankmachenden Subtyps H5N1 des Aviären Influenza-Virus in allen Proben.

„Aus den letzten Jahren wissen wir, dass es ganz bestimmte Risikofaktoren für die Geflügelbestände gibt. Hofteiche und Bachläufe, die insbesondere Wildenten und Wildgänse anziehen und damit den direkten Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel ermöglichen, zählen besonders dazu“, erklärt Dr. Aldinger.

Keine Gefahr für den Verbraucher

„Die wichtigste vorbeugende Maßnahme zum Schutz des eigenen Geflügelbestandes ist die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen. Das Geflügelpest-Virus ist in der Wildvogelpopulation weit verbreitet, es kann quasi überall vorkommen, und das Einschleppungsrisiko darf nicht unterschätzt werden“, so Landrat Schomann.

Die Biosicherheitsmaßnahmen sind folgende:
  • Tierhalter haben sicherzustellen, dass ein Kontakt des Geflügels zum Wildvogelbestand, insbesondere zu Wildenten, Wildgänsen, Schwänen und aasfressenden Wildvögeln, sicher unterbunden wird.
  • Das Geflügel darf keinen Zugang zu Gewässern, möglichen Überschwemmungsflächen oder anderem Oberflächenwasser haben.
  • Hofteiche sind sicher auszuzäunen.
  • Geflügel sollte nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt werden.
  • Geflügel sollte nur an Stellen, die für Wildvögel unzugänglich sind, gefüttert werden.
  • Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, sind für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren.
  • Straßen- und Stallkleidung, insbesondere das Schuhzeug, sollte strikt getrennt werden.
  • Plötzliche erhöhte Tierverluste müssen tierärztlich abgeklärt werden.
  • Gleichzeitig möchte der Landrat beruhigen und weist darauf hin, dass die Weihnachtsgans oder -ente ohne Bedenken gegessen werden kann und sich in diesem Zusammenhang keine Gefahr für die Verbraucherinnen und den Verbraucher ergibt.
Bei fachspezifischen Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Veterinäramtes zur Verfügung (03841- 3040 3901).

In Notfällen ist über die Leitstelle Westmecklenburg 0385-50000 der Bereitschaftsdienst der Amtstierärzte erreichbar.
Pressekontakt
Frau Eva Klaußner-Ziebarth
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