23.01.2020 | 10:40:00 | ID: 28288 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Geflügelpest-Fall in Brandenburg

Kiel (agrar-PR) - Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht mahnt zur Vorsicht und Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen
Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht hat angesichts des Nachweises der Geflügelpest bei einem Wildvogel in Brandenburg an die Geflügelhalterinnen und -halter in Schleswig-Holstein appelliert, die geltenden Biosicherheitsmaßnahmen in den Betrieben einzuhalten.

„Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass auch in Schleswig-Holstein die Gefahr eines Ausbruchs besteht. Es ist daher unerlässlich, die in den Geflügelhaltungen die nach der Geflügelpest-Verordnung vorgesehenen Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, um einem Eintrag des Erregers in Hausgeflügelhaltungen vorzubeugen“, sagte Albrecht heute in Kiel.

In Brandenburg war am 20. Januar bei einer verendet aufgefundenen Wildgans der Geflügelpest-Erreger des Subtyps H5N8 nachgewiesen worden. Der Fundort befindet sich im Landkreis Spree-Neiße nahe der polnischen Grenze. Die hochpathogene aviäre Influenza (HPAI, auch: Geflügelpest) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche.

Der Subtyp H5N8 breitet sich seit Jahresbeginn zunehmend in Osteuropa aus. Seit Ende Dezember
2019 haben Polen, Ungarn, Tschechien, Rumänien, die Slowakei sowie die Ukraine mehrere Ausbrüche in Hausgeflügelhaltungen und einzelne Nachweise bei Wildvögeln gemeldet. Der Nachweis in Brandenburg ist der erste und bislang einzige amtlich festgestellte Geflügelpestfall in Deutschland im Jahr 2020.

In Schleswig-Holstein liegen aktuell keine Hinweise auf ein Geflügelpestgeschehen vor. Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) verfolgt die aktuelle Entwicklung des Geflügelpestgeschehens aufmerksam, informiert fortlaufend die Veterinärämter der Kreise und kreisfreien Städte über die aktuelle Lage.

In Schleswig-Holstein finden ganzjährig und über das Land verteilt Monitoringuntersuchungen bei Hausgeflügel sowie Wildvögeln statt. Das passive Wildvogelmonitoring, die Untersuchung von verendet aufgefunden Wildvögeln, wurde im Sinne eines Frühwarnsystems aufgrund der Fälle in Polen bereits Anfang Januar 2020 nochmals verstärkt.

Zu den in der Geflügelpest-Verordnung vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen gehört u.a., dass Tiere nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden dürfen. Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben.

Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, muss für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Die Einhaltung der in der Geflügelpest-Verordnung vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen ist für alle GeflügelhalterInnen verpflichtend.

Das Ministerium bittet um erhöhte Wachsamkeit. Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand ist
zudem eine veterinärmedizinische Untersuchung vorgeschrieben, um ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand abzuklären und das Vorliegen einer Infektion mit
hochpathogenen oder niedrigpathogenen aviären Influenzaviren auszuschließen.

Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht beim zuständigen Veterinäramt und/oder Tierseuchenfonds registriert worden sein, weist das Ministerium darauf hin, dies schnellstens nachzuholen.

Der letzte Geflügelpestausbruch in Schleswig-Holstein war im März 2018. Im Jahr 2016/17 erfolgte das europaweit bislang größte Geflügelpestgeschehen, von welchem Schleswig- Holstein auch stark betroffen war.

Grundsätzliche Informationen zum Thema Geflügelpest sind auf der Internetseite des MELUND u.a. mit FAQs eingestellt:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/G/Gefluegelpest/gefluegelpest.html
Pressekontakt
Frau Nicola Kabel
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