14.11.2016 | 17:55:00 | ID: 23215 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Geflügelpest: Keine neuen Nachweise bei Nutztieren – Wildvögel weiter betroffen

Schwerin (agrar-PR) -

„Die Situation ist stabil, kann sich aber mit jedem Verdachtsmoment schlagartig ändern.“ – Mit diesen Worten beschrieb Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt, das aktuelle Geflügelpest-Geschehen in Mecklenburg-Vorpommern. Derzeit gibt es keine neuen Nachweise auf das H5N8-Virus in Haus- oder Nutztierbeständen.

Anders sieht es bei Wildvögeln aus: Am Wochenende wurden ein Mäusebussard bei Ummanz auf Rügen, zwei Mantelmöwen in Boltenhagen (Ortsteil Tarnewitz) und eine Silbermöve in Hohen Viecheln im Landesamt für Lebensmittelsicherheit, Landwirtschaft und Fischerei (LALLF) positiv auf H5 getestet. Aktuell sind die Proben im Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) auf der Insel Riems zur Feindiagnostik. Ebenso abgeklärt werden dort derzeit verendete Wildvögel, die in Plau am See gemeldet wurden.

Sollten die Untersuchungen im FLI positive Ergebnisse bringen, würden zu den fünf bereits eingerichteten Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten am Nordufer des Schweriner Sees, auf der Greifswalder Oie, der Insel Riems, im Stadtgebiet Rostock und rund um den Geflügelhof im vorpommerschen Mesekenhagen zwei weitere Restriktionsgebiete hinzu kommen (Ummanz und Boltenhagen). Der Fundort der Silbermöwe in Hohen Viecheln im Landkreis Nordwestmecklenburg liegt in den schon am Nordufer des Schweriner Sees bestehenden Restriktionsgebieten.

„Nach Festlegung eines Sperrbezirkes dürfen Geflügel und in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten sowie Bruteier aus einem Bestand für die Dauer von 21 Tagen nicht verbracht werden. Gleiches gilt auch für frisches Fleisch, Hackfleisch, Fleischerzeugnisse sowie Fleischzubereitungen von im Sperrbezirk gehaltenen Vögeln oder Federwild. Im Beobachtungsgebiet gelten diese Regelungen für die Dauer von 15 Tagen. Die genauen Beschränkungen für die jeweiligen Gebiete macht das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt bekannt“, betonte Minister Backhaus.

Die zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter ermitteln aktuell, welche Tierhaltungen in den betroffenen Gebieten liegen, führen klinische Kontrollen in den Geflügelhaltungen vor Ort durch und entnehmen Tupferproben zur serologischen und virologischen Untersuchung im Rostocker Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei, um Hinweise auf mögliche weitere Infektionsherde zu erhalten und entsprechende Maßnahmen einleiten zu können.

„Auch wenn die Lage hierzulande aktuell noch überschaubar ist, müssen wir auf das Schlimmste vorbereitet sein“, unterstrich der Minister. „Die Ereignisse in Schleswig-Holstein zeigen, welche Dimension die Seuche auch in seuchenhygienisch sehr gut abgesicherten Geflügelhaltungen quasi über Nacht annehmen kann.“ Sein Appell an die Geflügelhalter: „Wir alle wissen, dass stets wiederkehrend mit Einbruch der kalten Jahreszeit das Geflügelpest-Risiko zunimmt. Bei Minusgraden wird das Virus im Boden oder im Eis konserviert und kann dort mehrere Wochen überdauern. Tierhalter müssen in diesen Tagen einen plötzlichen Seuchenausbruch in ihre Abläufe einkalkulieren und zu jeder Zeit in der Lage sein, ihr Geflügel innerhalb von 48 Stunden aufzustallen.“

Die Geflügelwirtschaft, so der Minister, sei ein wichtiger Wirtschaftszweig. Sie schaffe Arbeitsplätze und trage maßgeblich dazu bei, dass Deutschland im Export weltweit an der Spitze steht. „Wir alle sollten deshalb ein Interesse haben, das Seuchengeschehen möglichst schnell zum Erliegen zu bringen“, sagte der Minister. Dazu gehöre auch, jede Art von tierischen Totfunden abklären zu lassen. „Vogel-Kadaver, die über eine längere Zeit unbemerkt herumliegen, sind hoch infektiös und erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass der Erreger auf andere Tierarten überspringt“, erklärte Backhaus. Raubwild, wie Marder, Marderhunde und Füchse, würden die Kadaver in ihre Baue und Ruheplätze bringen und können somit zur Verbreitung des Virus beitragen.

Bund und Länder haben sich beim Zentralen Krisenstab Tierseuchen am Wochenende zunächst darauf geeinigt, die Seuchenentwicklung weiter zu beobachten. Die einzelnen Bundesländer treffen ihre Maßnahmen auf der Grundlage einer von ihnen durchgeführten Risikoanalyse. Deshalb reichen die Maßnahmen in den Ländern derzeit je nach Betroffenheit von Aufstallungen lediglich in Risikogebieten bis hin zu landesweiten Aufstallungen des Geflügels. In jedem Fall müssen im gesamten Bundesgebiet in allen Geflügelhaltungen die Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden, um die Einschleppung des Erregers in Hausgeflügelbestände zu vermeiden.

„Sollte das Virus weitere Bundesländer nachweislich erfassen, werde ich meiner Bitte um eine bundesweite Aufstallungspflicht noch einmal Nachdruck verleihen“, kündigte der Minister an. Das diene auch dem Ziel, die ökologische Freilandhaltung, die in Mecklenburg-Vorpommern weit verbreitet ist, nicht zu gefährden. Eine schnelle Bekämpfung mit restriktiven Maßnahmen führe letztlich zu einer schnelleren Freigabe der Tiere zurück in die Freilandhaltung. Auch die Einberufung einer Sonder-Agrarministerkonferenz behalte er sich je nach aktueller Lage vor.

Gleichwohl wies Minister Backhaus noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass das Virus für den Menschen keine Gefahr darstellt. „Verbraucher können Geflügel nach wie vor bedenkenlos verzehren, auch auf den Weihnachtsbraten muss niemand verzichten.“ Dass die Verunsicherung auf Seiten von Tierhaltern und Verbrauchern hoch ist, beweist das hochfrequentierte Informationstelefon des Landwirtschaftsministeriums. Am Samstag und Sonntag sind innerhalb der Sprechzeiten je bis zu 50 Anrufe entgegengenommen worden.

Antworten auf die häufigsten gestellten Fragen finden Bürgerinnen und Bürger auf der Internetseite des Agrarministeriums unter:

http://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Verbraucherschutz/Lebensmittelsicherheit-Veterinaerwesen/Tiergesundheit-Tierseuchenbekaempfung/Gefluegelpest/ (regierung-mv)

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