21.11.2016 | 08:10:00 | ID: 23254 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Geflügelpest weitet sich aus: H5N8-Nachweis bei Wildvogel in Dithmarschen –Aviäre Influenzaviren des Subtyps H 5 in Gänsehaltung: Tötung der Tiere wird vorbereitet

Kiel (agrar-PR) -

Die Geflügelpest in Schleswig-Holstein weitet sich aus. So wurde vom Friedrich-Löffler-Institut (FLI), dem nationalen Referenzlabor für aviäre Influenza, der hochpathogene Erreger H5N8 bei einer Möwe in der Gemeinde Burg in Dithmarschen nachgewiesen. Der Kreis richtet einen Sperrbezirk von drei Kilometern um den Fundort und ein Beobachtungsgebiet von weiteren mindestens sieben Kilometern. Dieses Beobachtungsgebiet wird sich auch auf die Kreise Rensburg-Eckernförde und Steinburg erstrecken. Die tierseuchenrechtliche Anordnung des Kreises mit einer Karte der Sperrbezirks- und Beobachtungsgebietsgrenzen ist in Kürze unter www.dithmarschen.de abrufbar.

Wie das Landwirtschaftsministerium heute (19. November 2016) weiter mitteilte, wurde zudem in einem gänsehaltenden Betrieb in der Region zunächst niedrigpathogenes aviäres Influenzavirus H5 durch das FLI festgestellt. Der hochpathogene Geflügelpesterreger H5N8 wurde bislang nicht nachgewiesen. Weitere Analysen laufen. Es handelt sich um einen Standort mit etwa 1.800 Gänsen.

Am zweiten Standort des gleichen Gänsebetriebes wies das Landeslabor am Samstag, 19. November 2016, in Neumünster das Vorkommen des Virussubtyps H5 nach. Auch für diesen Bestand mit etwa 7.000 Gänsen laufen die weiteren Analysen des FLI, um zu prüfen, um welchen Subtyp es sich handelt und ob es niedrig- oder hochpathogen ist.

Entsprechend der Geflügelpestverordnung bereitet die zuständige Kreisveterinärbehörde für beide Standorte die Tötung der insgesamt rund 8.800 Gänse vor. Denn auch beim Nachweis niedrigpathogener aviärer Influenzaviren des Subtyps H5 (oder auch H7) sowie beim H5-Verdacht ist die Tötung des Bestandes gesetzlich vorgeschrieben. Grund ist, dass die Viren der Subtypen H5 und H7 in Geflügel spontan zu einer hochpathogenen Form mutieren können. „Es gilt, eine mögliche Interaktion der Viren zu verhindern. Das ist gerade angesichts der Ausbreitung des hochpathogenen Geflügelpesterregers notwendig“, sagte Landwirtschaftsminister Robert Habeck.

Beide Betriebsstandorte wurden abgesperrt. Fremde Personen dürfen das Gelände aus Gründen des Tierseuchenschutzes nicht betreten. Landwirtschaftsminister Robert Habeck und Landrat Dr. Jörn Klimant appellierten dringend, sich daran zu halten. Verstöße gegen Regelungen auf Basis des Tiergesundheitsgesetzes sind Ordnungswidrigkeiten, die mit Bußgeldern bis zu 30.000 Euro geahndet werden können. Die fahrlässige oder vorsätzliche Verschleppung von Tierseuchen ist strafbar.

Die Gänse an dem ersten Standort sollten in wenigen Tagen in ein neugebautes Stallgebäude gebracht werden. Dieses Vorgehen war in enger Abstimmung zwischen der Kreisveterinärbehörde und dem Land besprochen worden, um so der im Land geltenden Stallpflicht Genüge zu leisten. Die Erweiterung der Stallkapazitäten sollte eine tierschutzgerechte Unterbringung zum Schutz vor der Geflügelpest ermöglichen. Am zweiten Standort bestehen bereits Ställe.

Ist die niedrigpathogene aviäre Influenza bei Hausgeflügel festgestellt, wird durch die zuständige Kreisbehörde ein Sperrgebiet von mindestens 1 Kilometer Radius um den betroffenen Bestand ausgewiesen.  Bei Feststellung der hochpathogenen Geflügelpest werden Sperrbezirke von drei Kilometern sowie Beobachtungsgebiete von mindestens weiteren sieben Kilometern eingerichtet. Für den vorliegenden Fall sind die Befunde aus dem FLI abzuwarten.

„Die derzeitige Lage bedeutet für die geflügelhaltenden Betriebe eine große Verunsicherung. Insbesondere die Gänsehalter im Land sind in Abstimmung mit ihren Kreisveterinärbehörden dabei, alles zu tun, um die Tiere in die Ställe zu bringen oder die Bestände vorzeitig zu schlachten. Die Sorge, dass es zu spät sein könnte, betrifft sie aber alle. Wir setzen alles daran, das Risiko des Eintrags von Geflügelpest in Hausgeflügelhaltungen zu minimieren“, sagte Habeck.

Er appellierte an alle Geflügelhalter und Geflügelhalterinnen, die strengen Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Sie gelten inzwischen auch für kleinere Betriebe unter 1.000 Tieren.

Dithmarschens Landrat Klimant bedankte sich für die enge Kooperation aller Beteiligter – von Veterinärbehörde, Laboren bis hin zur Polizei. „Es ist wichtig, dass wir an einem Strang ziehen. Die Situation ist für alle besorgniserregend und verlangt einen hohen Grad an Koordination. Für die betroffenen Geflügelhalter stellt sie eine enorme mentale Belastung dar.“

Die Der Kreis Dithmarschen richtet ab Montag, 21. November 2016, 9 Uhr unter der Rufnummer 0481 97-1313 ein Bürgertelefon ein. Das Bürgertelefon ist bis auf Weiteres werktags in der Zeit von 9 bis 16 Uhr besetzt.

Insgesamt ist in Schleswig-Holstein in bislang sieben Kreisen der Geflügelpest-Erreger nachgewiesen worden (Schleswig-Flensburg, Rendsburg-Eckernförde, Dithmarschen, Plön, Segeberg, Herzogtum Lauenburg, Lübeck). In Deutschland sind zudem die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen betroffen.

 

Weitere Informationen finden Sie im Netz unter:

http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/G/Gefluegelpest/gefluegelpest.html

 

Hinweis für die Medien:

Landrat Dr. Klimant und Vertreter/innen des Veterinäramtes sowie des zuständigen Polizeireviers Brunsbüttel stehen heute (19. November 2016) in der Zeit von 20 bis 21 Uhr im Kreishaus in Heide, Stettiner Straße 30, für Fragen der Journalisten zur Verfügung.

 

Kontakt Pressestelle Kreis Dithmarschen: Tel.: 0481 - 97-1303, E-Mail: pressestelle@dithmarschen.de.

Pressekontakt
Frau Nicola Kabel
Telefon: 0431 / 988-7201
E-Mail: pressestelle@melur.landsh.de
Pressemeldung Download: 
Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein
Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein
Mercatorstraße 3
24106 Kiel
Deutschland
Telefon:  +49  0431  988-0
Fax:  +49  0431  988-7209
E-Mail:  pressestelle@melund.landsh.de
Web:  www.melund.landsh.de
>>>  Pressefach


© proplanta 2006-2024. Alle Rechte vorbehalten.