02.02.2015 | 18:00:00 | ID: 19614 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

H5N8: aktueller Stand der Untersuchungen – Hygienemaßnahmen müssen überall unbedingt eingehalten werden

Schwerin (agrar-PR) - Seit dem erstmaligen Ausbruch der Geflügelpest vom Subtyp H5N8 im November des vergangenen Jahres laufen die Untersuchungen weiter. Dabei kommt dem Landeslabor im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) eine tragende Rolle zu: Insgesamt 4.830 Proben wurden dort bisher auf Geflügelgrippe untersucht.

„Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterm im LALLF, aber auch vor Ort in den Veterinärämtern gehen momentan an ihre Belastungsgrenze bei der Bekämpfung der Vogelgrippe. Daher verdient ihre Arbeit allerhöchsten Respekt. Ich hoffe, dass keine weiteren Geflügelpestfälle hinzukommen und auch der Frühjahrsvogelzug keine negativen Überraschungen für uns bereithält“, so Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz.

Insgesamt wurden rund um den ersten Ausbruchsbetrieb in Heinrichswalde 3.520, rund um den Rostocker Zoo 701 und rund um Anklam 609 Proben im Labor des LALLFs untersucht. Bisher gibt es keine neuen Nachweise der Geflügelpest in Mecklenburg-Vorpommern.

Auch das Wildvogelmonitoring läuft indes weiter. Insgesamt wurden seit dem 01. Dezember 2014 534 Proben im Rahmen des Monitorings untersucht. Mit Nachdruck wird in diesem Zusammenhang auf die Einhaltung des generellen Fütterungsverbotes für Wildschweine oder andere Wildtiere hingewiesen. „Solche Futterhaufen provozieren Ansammlungen von Wildvögeln, was einer Weiterverbreitung des Vogelgrippevirus nur zuträglich sein kann. Derartige Rechtsverstöße werden von den Ordnungsbehörden konsequent verfolgt“ so der Minister.

Die Einhaltung von Maßnahmen, die der Verhinderung der Einschleppung des Geflügelpestvirus in die Geflügelhaltungen dienen, sogenannte Biosicherheitsmaßnahmen, ist ebenfalls nach wie vor von großer Bedeutung. Auch private Halter mit einem kleinen Geflügelbestand sind aufgefordert, ihre Tiere vor Wildvögeln geschützt zu füttern, Oberflächenwasser nicht zur Tränke zu verwenden, den Besucherzugang auf ein Mindestmaß zu beschränken und auch selber keine anderen Geflügelbestände aufzusuchen. Futter, Einstreu und Arbeitswerkzeuge sollten wildvogelsicher gelagert werden und bei der Versorgung der Tiere andere Bekleidung getragen werden (mindestens Stiefel und Kittel). Treten Erkrankungen und hohe Verluste auf, so ist unverzüglich ein Tierarzt hinzuzuziehen.

Für die seit Dezember 2014 geltende verpflichtende Untersuchung von Enten und Gänsen auf das aviäre Influenzavirus vor der Verbringung, z.B. zur Schlachtung oder zur Ausstellung, übernimmt das Land die Kosten, wenn die Untersuchung im LALLF durchgeführt wird. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Geflügelausstellungen zwar durchgeführt werden dürfen, der Tausch oder Verkauf von Tieren rund um die Ausstellungen jedoch vorerst nicht erfolgen darf.

„Ich appelliere an das Verantwortungsbewusstsein der Tierhalter: Wir müssen alles dafür tun, dass es zu keiner weiteren Ausbreitung der Geflügelpest kommt. Da steht man für die eigenen wie auch für die Tiere anderer Halter in der Pflicht. Ich erinnere daran, dass alleine in Südkorea an die 500.000 Stück Geflügel aufgrund von H5N8 getötet werden mussten. Jeder ist gefragt, die Gefahr nicht auf die leichte Schulter zu nehmen“, mahnte der Minister.

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