23.01.2013 | 10:33:00 | ID: 14386 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Hochpathogenes Geflügelpestvirus bei Wildenten in Dänemark nachgewiesen

Schwerin (agrar-PR) - Auf die Information des dänischen Veterinärdienstes, dass in der Region Westjütland bei erlegten Stockenten im Rahmen der Geflügelpest-Überwachung hochpathogenes Geflügelpestvirus vom Subtyp H7 nachgewiesen wurde, reagiert das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern.
"Dieser Befund ist für mich Anlass, die Geflügelhalter im Lande auf die Notwendigkeit der Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in den Anlagen hinzuweisen und zu keiner Zeit Lücken in der Vorsorge vor Tierseuchen zuzulassen. Sich stets in Sicherheit zu wiegen, wäre trügerisch", so Minister Dr. Till Backhaus.

Insbesondere Halter von Geflügel, die ihre Tiere nicht ausschließlich in Ställen halten, weist der Minister auf ihre hohe Verantwortung bei der Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen hin. "Hierzu gehört insbesondere, unklare Krankheits- oder Todesfälle von Tieren durch eine schnellstmögliche Untersuchung auf Geflügelpest abzuklären. Des Weiteren darf Wildvögeln kein Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen gewährt und Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem wildlebende Vögel Zugang haben", umreißt Dr. Backhaus den Katalog der Vorsichtsmaßregeln. In allen Verdachtsfällen sei umgehend das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu informieren.

Ebenso macht der Minister auf die Untersuchungspflichten bei der Freilandhaltung von Enten und Gänsen aufmerksam. Hier hat der Geflügelhalter die Tiere vierteljährlich virologisch auf hoch pathogenes Geflügelpest-Virus untersuchen zu lassen. Alternativ dürften Enten und Gänse auch zusammen mit einer definierten Zahl von Hühnern oder Puten gehalten werden, die als so genannte "Sentinel-Tiere" der Früherkennung dienten. Während das Virus unerkannt in Enten und Gänsen "schlummern" könne, erkrankten Hühner und Puten sehr schnell nach einer Infektion mit dem Virus. "Entscheidet sich der Tierhalter für diese Art der Überwachung, muss allerdings jedes verendete Stück Geflügel zur Untersuchung an das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei eingesandt werden", erinnert Dr. Backhaus.

In Mecklenburg-Vorpommern wurde seit dem Geflügelpestgeschehen in der Wildvogelpopulation von Mitte Februar bis Anfang April 2006 durch das hochpathogene Virus vom Subtyp H5N1 kein Geflügelpest-Virus mehr nachgewiesen. Seither führt das Land umfangreiche Überwachungsuntersuchungen bei Wildvögeln und Hausgeflügel durch. Auch bei den 1056 Untersuchungen von Geflügel im Jahr 2012, darunter 493 bei Wildvögeln und 87 bei Zoovögeln, wurde kein hochpathogenes Geflügelpestvirus nachgewiesen.

Der Nachweis des Virus bei Wildenten in Dänemark zeigt jedoch, dass gerade frei lebende Entenvögel ein Reservoir für den Erreger der Geflügelpest sein können, ohne selbst zu erkranken. Dieser Befund muss Anlass sein, um die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen in den Betrieben unseres Landes einer gründlichen Überprüfung zu unterziehen.

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