Bonn (agrar-PR) - Schäfchen zählen reicht für Schäfer schon lange nicht
mehr. Seit dem 1. Januar müssen alle Schafe und Ziegen in Deutschland
nicht nur mit zwei Ohrmarken gekennzeichnet werden, von denen eine elektronisch
lesbar sein muss. Hinzugekommen sind auch umfangreiche Dokumentationspflichten,
mit der die Schaf- und Ziegenhalter jede Veränderung im Bestand, wie Geburt,
Tod oder Wechsel in eine andere Herde, noch am gleichen Tag im Bestandsregister
dokumentieren müssen. Hintergrund ist eine EU-Verordnung, mit der erreicht
werden soll, dass bei Auftreten von Tierseuchen mögliche Ausbreitungswege
exakt verfolgt werden können.
Der bürokratische Aufwand ist vor allem für größere
Betriebe eine erhebliche Mehrbelastung. Hilfe bietet ein Beratungsangebot der
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Die Schafexperten der Kammer übernehmen
auf Wunsch die Führung des Bestandsregisters, die Meldung an die Zentrale
Elektronische Datenbank, die Erstellung von Begleitpapieren für verkaufte
Schafe und weitere Verwaltungsarbeiten. Schäfer, die dieses Angebot nutzen,
haben dadurch wieder mehr Zeit, sich um ihre Tiere zu kümmern und erhalten
durch den EDV-Einsatz eine weitgehend papierlose Datenerfassung und Bestandsführung.
Die Landschaftspflege mit Schafen und die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit
sind Themen weiterer Beratungsangebote der Landwirtschaftskammer für Schafhalter.
Das letzte Angebot wendet sich auch an Quereinsteiger, die ohne entsprechende
Ausbildung erst spät ihre Liebe zum Schaf entdecken und häufig Defizite
bei der Fütterung, Haltung und Tiergesundheit haben. Die Schafexperten
der Landwirtschaftskammer analysieren mit ihrer umfangreichen Erfahrung den
Betrieb und geben wertvolle Tipps zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der
Herde.
Weitere Informationen zum Beratungsangebot der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
für Schafhalter gibt es hier:
Beratung für Schafhalter
www.schafzucht-nrw.de