Stuttgart (agrar-PR) -
Notwendige Maßnahmen vor Ort sind getroffen Wie das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz am Samstag (28. Januar) mitteilte, wurden 3 neue Fälle des Vogelgrippevirus bei Wildvögeln in Baden-Württemberg festgestellt.
Es handelt sich dabei um einen Mäusebussard und einen Höckerschwan in UIm sowie einen Mäusebussard in Wachtelhau (Kreis Sigmaringen). Alle nötigen behördlichen Maßnahmen vor Ort sind bereits durch die Aufstallung sowie weiteren Biosicherheitsmaßnahmen ergriffen.
Bei einer bereits im Dezember in Muggensturm (Kreis Rastatt) erlegten Stockente wurde nun durch das Friedrich-Loeffler-Institut der neue Subtyp H5N2 des hochansteckenden aviären Influenzavirus festgestellt. Dieses Virus wurde erstmals im Land nachgewiesen. Möglicherweise handelt es sich um eine genetisch veränderte Variante des hochansteckenden Vogelgrippevirus H5N8. Details zu dem neuen Virussubtyp sind bisher nicht bekannt.
Weitere Informationen zur Vogelgrippe finden Sie auch auf unserer Homepage unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de/vogelgrippe.
MR Isabel Kling
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
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