28.05.2010 | 00:00:00 | ID: 5930 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Neue Kennzeichnungsvorschriften für Pferde, Esel und Zebras gelten seit März dieses Jahres

Stuttgart (agrar-PR) - Hinweis auf geänderte Viehverkehrsordnung des Bundes / Verantwortung für ordnungsgemäße Kennzeichnung liegt beim Tierhalter
Durch den umfangreichen internationalen Transport und Handel mit Tieren wächst die Bedrohung des Ausbruchs von Tierseuchen auch bei Equiden (Pferden, Eseln, Zebras und Kreuzungen der genannten Arten). Gefährliche Seuchen wie afrikanische Pferdepest, Westnilfieber und infektiöse Anämie können schnell eingeschleppt und verbreitet werden.

Um diese Krankheiten im Falle des Ausbruchs rasch und effektiv bekämpfen zu können, wurde europaweit ein neues System der Identifizierung von Equiden eingeführt:

1.) Equiden, die nach dem 30. Juni 2009 in der EU geboren wurden, sind mit einem Equidenpass auszustatten. Sie sind zudem mit einem Transponder zu kennzeichnen und werden in einer zentralen Datenbank erfasst.

2.) Für Equiden, die vor dem 1. Juli 2009 geboren wurden und noch keinen Equidenpass haben, ist ein solcher zu beantragen. Auch diese Tiere sind mit einem Transponder zu kennzeichnen und werden in einer zentralen Datenbank erfasst.

3.) Bei Equiden, die vor dem 1. Juli 2009 geboren wurden und die bereits einen Equidenpass haben, muss nichts unternommen werden. Bei diesen Tieren entfällt die Kennzeichnungspflicht mit einem Transponder.

Verantwortlich für die Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften ist der nach Viehverkehrsverordnung registrierte Tierhalter.

Der Equidenpass enthält neben Informationen zur Identifizierung des Tieres auch Angaben zum Eigentümer. Ein Wechsel des Eigentümers ist der passausstellenden Stelle durch den Tierhalter mitzuteilen.

Der Transponder darf nur von einem Tierarzt oder einer unter der Aufsicht eines Tierarztes stehenden Person (zum Beispiel Veterinäringenieur) oder einer anderen sachkundigen Person eines anerkannten Pferdezucht und -sportverbandes implantiert werden.

Hintergrundinformationen:

Für Pferde, deren Eigentümer Mitglied beim Pferdezuchtverband Baden-Württemberg sind, erfolgt die Identifizierung und Ausstellung der Equidenpässe durch den Pferde-zuchtverband Baden-Württemberg (Am Dolderbach 11, 72532 Gomadingen-Marbach).

Im Gegensatz dazu erfolgt die Identifizierung und Ausstellung eines Passes für Equiden in Baden-Württemberg, die nicht von einem Pferdezucht- oder -sportverband registriert werden, durch den

Landesverband Baden-Württemberg für Leistungsprüfungen in der Tierzucht e.V. (Heinrich-Baumann-Str. 1-3 in 70190 Stuttgart (LKV BW)). Beim LKV BW können Transponder und Antragsformulare für die Ausstellung von Equidenpässen bestellt werden. Nähere Informationen sind auf der Homepage des LKV BW unter www.lkvbw.de nachzulesen.

Auch anerkannte Zuchtverbände und Pferdesportverbände außerhalb Baden-Württembergs können Equidenpässe ausstellen, jedoch nur für deren Mitglieder. So können zum Beispiel in Baden-Württemberg ansässige Mitglieder der Deutschen Quarter Horse Association e.V. in Aschaffenburg die Identifizierung ihres Pferdes dort beantragen.
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Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
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