Stuttgart (agrar-PR) -
Hinweis auf geänderte Viehverkehrsordnung des Bundes / Verantwortung für ordnungsgemäße Kennzeichnung liegt beim Tierhalter Durch den umfangreichen internationalen Transport und Handel mit
Tieren wächst die Bedrohung des Ausbruchs von Tierseuchen auch bei
Equiden (Pferden, Eseln, Zebras und Kreuzungen der genannten Arten).
Gefährliche Seuchen wie afrikanische Pferdepest, Westnilfieber und
infektiöse Anämie können schnell eingeschleppt und verbreitet werden.
Um diese Krankheiten im Falle des Ausbruchs rasch und effektiv
bekämpfen zu können, wurde europaweit ein neues System der
Identifizierung von Equiden eingeführt:
1.) Equiden, die nach dem 30. Juni 2009 in der EU geboren wurden, sind
mit einem Equidenpass auszustatten. Sie sind zudem mit einem Transponder
zu kennzeichnen und werden in einer zentralen Datenbank erfasst.
2.) Für Equiden, die vor dem 1. Juli 2009 geboren wurden und noch keinen
Equidenpass haben, ist ein solcher zu beantragen. Auch diese Tiere sind
mit einem Transponder zu kennzeichnen und werden in einer zentralen
Datenbank erfasst.
3.) Bei Equiden, die vor dem 1. Juli 2009 geboren wurden und die bereits
einen Equidenpass haben, muss nichts unternommen werden. Bei diesen
Tieren entfällt die Kennzeichnungspflicht mit einem Transponder.
Verantwortlich für die Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften ist
der nach Viehverkehrsverordnung registrierte Tierhalter.
Der Equidenpass enthält neben Informationen zur Identifizierung des
Tieres auch Angaben zum Eigentümer. Ein Wechsel des Eigentümers ist der
passausstellenden Stelle durch den Tierhalter mitzuteilen.
Der Transponder darf nur von einem Tierarzt oder einer unter der
Aufsicht eines Tierarztes stehenden Person (zum Beispiel
Veterinäringenieur) oder einer anderen sachkundigen Person eines
anerkannten Pferdezucht und -sportverbandes implantiert werden.
Hintergrundinformationen:
Für Pferde, deren Eigentümer Mitglied beim Pferdezuchtverband
Baden-Württemberg sind, erfolgt die Identifizierung und Ausstellung der
Equidenpässe durch den Pferde-zuchtverband Baden-Württemberg (Am
Dolderbach 11, 72532 Gomadingen-Marbach).
Im Gegensatz dazu erfolgt die Identifizierung und Ausstellung eines
Passes für Equiden in Baden-Württemberg, die nicht von einem
Pferdezucht- oder -sportverband registriert werden, durch den
Landesverband Baden-Württemberg für Leistungsprüfungen in der
Tierzucht e.V. (Heinrich-Baumann-Str. 1-3 in 70190 Stuttgart (LKV
BW)). Beim LKV BW können Transponder und Antragsformulare für die
Ausstellung von Equidenpässen bestellt werden. Nähere Informationen sind
auf der Homepage des LKV BW unter
www.lkvbw.de
nachzulesen.
Auch anerkannte Zuchtverbände und Pferdesportverbände außerhalb
Baden-Württembergs können Equidenpässe ausstellen, jedoch nur für deren
Mitglieder. So können zum Beispiel in Baden-Württemberg ansässige
Mitglieder der Deutschen Quarter Horse Association e.V. in Aschaffenburg
die Identifizierung ihres Pferdes dort beantragen.