29.04.2010 | 00:00:00 | ID: 5588 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Pferdekinder zeigen ihre Talente

Hannover (agrar-PR) - Für die Fohlen, die in diesem Frühjahr geboren werden, beginnt der Ernst des Lebens bereits bei ihrem ersten öffentlichen Auftritt. Bei den Fohlenschauen und Brennterminen von Mitte April bis Ende Juli geht es für sie nicht nur um das Brandzeichen, sondern auch um Wertnoten, mit der besonders gute Stut- und Hengstfohlen ausgezeichnet werden, berichtet der Landvolk-Pressedienst. Auf mehr als 100 Fohlenschauen präsentieren die Züchter die Besten der insgesamt etwa 4.500 jährlich im Oldenburger Zuchtgebiet und 9.000 im Hannoveraner Zuchtgebiet geborenen Fohlen. Zum neunten Mal finden auch Fohlenschauen für den Nachwuchs aus dem Programm Hannoveraner Springpferdezucht auf Bezirksverbandsebene statt. Bei den Hengstfohlen gibt es dazu noch eine Steigerung, und zwar dann, wenn sich der Nachwuchs hinsichtlich Typ, Bewegung und Exterieur als fast ideal präsentiert: die Einstufung zum Hengstanwärter. Die besten Stut- und Hengstfohlen eines jeden Jahrgangs erhalten darüber hinaus die Zulassung zu den Auktionen in Vechta oder Verden.

Während die Oldenburger Züchter zu zentralen Brennterminen fahren, bei denen das Fohlen gleichzeitig auch bewertet wird, vereinbaren die Hannoveranerzüchter bei den Deckstellen des Landgestüts, den Privathengsthaltern oder beim Hannoveraner Verband einen „exklusiven“ Brenntermin im Heimatstall. Bei diesem Termin wird das Fohlen registriert, gebrannt und gechippt. Damit die tatsächliche Verwandschaft mit der auf dem Papier übereinstimmt, wird zudem von jedem Fohlen eine Haarprobe genommen, die zur Abstammungsüberprüfung benötigt wird. Diese wird mit Hilfe einer DNA-Analyse anhand der Haarwurzeln durchgeführt. Sind Geburtsdatum, Farbe, Geschlecht und Abzeichen aufgenommen, wird das Diagramm für den Pferdepass ausgefüllt. Dafür werden alle Abzeichen und Wirbel des Fohlens aufgezeichnet. Danach erhält das Fohlen den Fohlenbrand mit der zweistelligen Registriernummer auf den linken Hinterschenkel und erstmalig in diesem Jahr einen Transponder, den sogenannten Chip, in die linke Halsmuskulatur.

Mit dem Chippen wird der neuen Viehverkehrsverordnung genüge getan, nach der alle nach dem 1. Juli 2009 geborenen Fohlen mit einem elektronischen Transponder gekennzeichnet werden müssen. Zusätzlich ist es notwendig, dass der Halter des Fohlens, also nicht unbedingt der Züchter, beim zuständigen Kreisveterinäramt seines Wohnsitzes eine Registriernummer erhält. Ohne diese Nummer kann von den Zuchtverbänden kein Pferdepass ausgestellt werden. Alle Pferdehalter, die bereits diese zwölfstellige Nummer haben, finden sie auf ihrem Bescheid von der Tierseuchenkasse.
Pressekontakt
Frau Sonja Markgraf
Telefon: 0511/36704-31
E-Mail: pressestelle@landvolk.org
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Landvolk Niedersachsen - Landesbauernverband e.V.
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30159 Hannover
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