Hannover (agrar-PR) - Für die Fohlen, die in diesem Frühjahr geboren werden, beginnt der
Ernst des Lebens bereits bei ihrem ersten öffentlichen Auftritt. Bei den
Fohlenschauen und Brennterminen von Mitte April bis Ende Juli geht es
für sie nicht nur um das Brandzeichen, sondern auch um Wertnoten, mit
der besonders gute Stut- und Hengstfohlen ausgezeichnet werden,
berichtet der Landvolk-Pressedienst. Auf mehr als 100 Fohlenschauen
präsentieren die Züchter die Besten der insgesamt etwa 4.500 jährlich im
Oldenburger Zuchtgebiet und 9.000 im Hannoveraner Zuchtgebiet geborenen
Fohlen. Zum neunten Mal finden auch Fohlenschauen für den Nachwuchs aus
dem Programm Hannoveraner Springpferdezucht auf Bezirksverbandsebene
statt. Bei den Hengstfohlen gibt es dazu noch eine Steigerung, und zwar
dann, wenn sich der Nachwuchs hinsichtlich Typ, Bewegung und Exterieur
als fast ideal präsentiert: die Einstufung zum Hengstanwärter. Die
besten Stut- und Hengstfohlen eines jeden Jahrgangs erhalten darüber
hinaus die Zulassung zu den Auktionen in Vechta oder Verden.
Während die Oldenburger Züchter zu zentralen Brennterminen fahren,
bei denen das Fohlen gleichzeitig auch bewertet wird, vereinbaren die
Hannoveranerzüchter bei den Deckstellen des Landgestüts, den
Privathengsthaltern oder beim Hannoveraner Verband einen „exklusiven“
Brenntermin im Heimatstall. Bei diesem Termin wird das Fohlen
registriert, gebrannt und gechippt. Damit die tatsächliche Verwandschaft
mit der auf dem Papier übereinstimmt, wird zudem von jedem Fohlen eine
Haarprobe genommen, die zur Abstammungsüberprüfung benötigt wird. Diese
wird mit Hilfe einer DNA-Analyse anhand der Haarwurzeln durchgeführt.
Sind Geburtsdatum, Farbe, Geschlecht und Abzeichen aufgenommen, wird das
Diagramm für den Pferdepass ausgefüllt. Dafür werden alle Abzeichen und
Wirbel des Fohlens aufgezeichnet. Danach erhält das Fohlen den
Fohlenbrand mit der zweistelligen Registriernummer auf den linken
Hinterschenkel und erstmalig in diesem Jahr einen Transponder, den
sogenannten Chip, in die linke Halsmuskulatur.
Mit dem Chippen wird der neuen Viehverkehrsverordnung genüge getan,
nach der alle nach dem 1. Juli 2009 geborenen Fohlen mit einem
elektronischen Transponder gekennzeichnet werden müssen. Zusätzlich ist
es notwendig, dass der Halter des Fohlens, also nicht unbedingt der
Züchter, beim zuständigen Kreisveterinäramt seines Wohnsitzes eine
Registriernummer erhält. Ohne diese Nummer kann von den Zuchtverbänden
kein Pferdepass ausgestellt werden. Alle Pferdehalter, die bereits diese
zwölfstellige Nummer haben, finden sie auf ihrem Bescheid von der
Tierseuchenkasse.