08.09.2010 | 00:00:00 | ID: 6668 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Tierschutz bei Tiertransporten ─ Schwerpunktkontrolle von Tiertransportern am Weinsberger Kreuz

Stuttgart (agrar-PR) - Landwirtschaftsminister Rudolf Köberle MdL: „Schlachttiertransporte auf eine maximale Beförderungszeit von acht Stunden begrenzen“ Innenminister Heribert Rech MdL: „Die gemeinsamen Kontrollen von Polizei und Amtstierärzten haben sich bewährt“
„Der Transport von Tieren, also auch von Schlachttieren, stellt für diese eine erhebliche Belastung dar. In den meisten Regionen der Europäischen Union gibt es geeignete Schlachtstätten für jede Nutztierart. Es ist deshalb nicht nachvollziehbar, weshalb Schlachttiere noch immer Tausende von Kilometern durch Europa transportiert werden müssen. Wir wollen substantielle Verbesserungen beim Transport von Tieren und werden uns daher in Berlin und Brüssel dafür stark machen, dass die Beförderungszeit von Schlachttieren EU-weit auf maximal acht Stunden begrenzt wird“, betonte der baden-württembergische Minister für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz, Rudolf Köberle, anlässlich einer Schwerpunktkontrolle von Tiertransportern am Mittwoch (8. September) am Autobahnkreuz Weinsberg (Landkreis Heilbronn). Längere Transporte wären mit einer nur schwer zu rechtfertigenden erhöhten Belastung für die Tiere verbunden.

Deutschland sei ein ausgesprochenes Transitland für lange Tiertransporte, erklärten Innenminister Heribert Rech und der Agrarminister. So würden beispielsweise Schlachtschweine von Dänemark nach Italien oder Kälber aus Polen nach Spanien transportiert. „Baden-Württemberg ist aufgrund seiner Lage und Infrastruktur davon besonders stark betroffen - die Autobahnen A 5 und A 7 in Nord-Süd-Richtung und die A 6 in Ost-West-Richtung sind die Hauptverkehrswege für diese Transporte“, so die Minister. Dies spiegele sich auch in den Kontrollzahlen wider: Von 1997 bis 2009 hätten die baden-württembergischen Behörden 13 Prozent der jährlichen bundesweiten Kontrollen durchgeführt.

Auswirkungen der Transporte auf die Tiere

„Das ungewohnte Umfeld, die beengten Verhältnisse, Rangkämpfe und das im Tiertransporter herrschende Klima belasten die Tiere sehr. Um während der Fahrt das Gleichgewicht halten zu können, kommt es zu schmerzhaften Muskelanspannungen“, erklärte der Landwirtschaftsminister. Die ständigen Schwankungen im Transportfahrzeug würden bei den Tieren Unwohlsein hervorrufen. Zusätzlich käme es zu Stress durch das Be- und Entladen sowie durch geänderte Tränke- und Fütterungszeiten. Bei Milchkühen könnten prall gefüllte Euter Schmerzen verursachen, wenn diese nicht rechtzeitig gemolken würden.

Rechtliche Regelungen weiterentwickeln

Eine Gesellschaft, die Lebensmittel tierischen Ursprungs konsumiere, könne nicht auf Tiertransporte verzichten, sagte Köberle. Diese Transporte müssten für die Tiere jedoch so erträglich wie möglich gestaltet werden. Die Landesregierung habe daher in den vergangenen Jahren mehrere Maßnahmen ergriffen, darunter die verstärkte Überwachung von Tiertransporten in Baden-Württemberg und eine konsequente Verfolgung festgestellter Verstöße. Nun fordere man erneut eine EU-weite Höchsttransportdauer von Schlachttieren von maximal acht Stunden. Auf Landesebene gelte für die Vergabe des Qualitätszeichens Baden-Württemberg, dass Tiere nicht länger als vier Stunden zur Schlachtung transportiert werden dürften. Die derzeit geltende EU-Verordnung Nr. 1/2005 zur Regelung von Tiertransporten gehe nicht weit genug, unterstrich Köberle. „Die rechtlichen Rahmenbedingungen beim Tiertransport wurden zwar kontinuierlich verbessert. Gleichwohl gilt es, die Regelungen weiterzuentwickeln und EU-weit anzupassen.“ Zudem gebe es beispielsweise auch immer wieder Probleme bei der Rückverfolgung von Fahrtrouten der Tiertransporter oder bei der Kommunikation zwischen den Behörden innerhalb der EU.

Das Land werde sich daher auch für den Abbau unnötiger bürokratischer Hindernisse und zugunsten effektiverer Kontrollen einsetzen. „Wir brauchen ein schnelles Kommunikationssystem zwischen den Behörden innerhalb der EU - insbesondere dann, wenn dringend Maßnahmen zu ergreifen sind. Die derzeitigen Wege sind schwerfällig und laufen einem effizienten Vollzug im Tierschutz zuwider“, betonte Köberle. Außerdem seien klare und verbindliche technische Vorgaben für die Ausstattung von Transportfahrzeugen für längere Transporte notwendig. Im Gegensatz zu den Rahmenvorgaben seien die spezifischen Standards noch nicht verbindlich geregelt. Positiv wertete Köberle die in der Verordnung verankerten strengen Zulassungs-, Transport- und Kontrollvorschriften für den Tiertransport.

Kontrolltätigkeit der Veterinärverwaltung und der Polizei

„Die zuständigen Veterinärbehörden führen jährlich etwa 40.000 Kontrollen von Tiertransporten in Baden-Württemberg durch. Die meisten dieser Überprüfungen finden an den Bestimmungsorten statt, wie zum Beispiel an Schlachthöfen“, erklärte Köberle. Es sei allerdings festzustellen, dass im Verhältnis die meisten Beanstandungen bei den Überprüfungen der Fahrzeuge aus dem fließenden Verkehr heraus erfolgten. „Wir werden die Tiertransportkontrollen auf der Straße daher in Form von Schwerpunktaktionen fortführen und Verstöße weiterhin konsequent ahnden.“ Innenminister Heribert Rech wies darauf hin, dass die Arbeitsteilung zwischen Polizei und Veterinärbehörden hervorragend funktioniere: „Die Kolleginnen und Kollegen der Polizei berichten mir von einer sehr guten Zusammenarbeit. So wird es im Sinne des Tierschutzes auch bleiben.“

Engagement des Landes zeigt Wirkung

„Die Kontrollen der Tiertransporte, die die Polizei gemeinsam mit den Amtstierärzten durchführt, sind wirkungsvoll. Obwohl es immer noch Beanstandungen gibt, sind besonders gravierende Verstöße die Ausnahme“, sagten Rech und Köberle. Insgesamt sei eine rückläufige Tendenz zu verzeichnen. Die Anstrengungen des Tiertransportgewerbes und der Fahrzeughersteller seien erkennbar. Dies sei neben der Eigenmotivation auch auf die Kontrolltätigkeit des Staates zurückzuführen.

Weitere Informationen zum Thema Tierschutz finden sich auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de.
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