Stuttgart (agrar-PR) -
Landwirtschaftsminister Rudolf Köberle MdL: „Schlachttiertransporte auf eine maximale Beförderungszeit von acht Stunden begrenzen“
Innenminister Heribert Rech MdL: „Die gemeinsamen Kontrollen von Polizei und Amtstierärzten haben sich bewährt“ „Der Transport von Tieren, also auch von Schlachttieren, stellt für
diese eine erhebliche Belastung dar. In den meisten Regionen der
Europäischen Union gibt es geeignete Schlachtstätten für jede
Nutztierart. Es ist deshalb nicht nachvollziehbar, weshalb Schlachttiere
noch immer Tausende von Kilometern durch Europa transportiert werden
müssen. Wir wollen substantielle Verbesserungen beim Transport von
Tieren und werden uns daher in Berlin und Brüssel dafür stark machen,
dass die Beförderungszeit von Schlachttieren EU-weit auf maximal acht
Stunden begrenzt wird“, betonte der baden-württembergische Minister für
Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz, Rudolf Köberle,
anlässlich einer Schwerpunktkontrolle von Tiertransportern am Mittwoch
(8. September) am Autobahnkreuz Weinsberg (Landkreis Heilbronn). Längere
Transporte wären mit einer nur schwer zu rechtfertigenden erhöhten
Belastung für die Tiere verbunden.
Deutschland sei ein ausgesprochenes Transitland für lange
Tiertransporte, erklärten Innenminister Heribert Rech und der
Agrarminister. So würden beispielsweise Schlachtschweine von Dänemark
nach Italien oder Kälber aus Polen nach Spanien transportiert.
„Baden-Württemberg ist aufgrund seiner Lage und Infrastruktur davon
besonders stark betroffen - die Autobahnen A 5 und A 7 in
Nord-Süd-Richtung und die A 6 in Ost-West-Richtung sind die
Hauptverkehrswege für diese Transporte“, so die Minister. Dies spiegele
sich auch in den Kontrollzahlen wider: Von 1997 bis 2009 hätten die
baden-württembergischen Behörden 13 Prozent der jährlichen bundesweiten
Kontrollen durchgeführt.
Auswirkungen der Transporte auf die Tiere
„Das ungewohnte Umfeld, die beengten Verhältnisse, Rangkämpfe und das
im Tiertransporter herrschende Klima belasten die Tiere sehr. Um
während der Fahrt das Gleichgewicht halten zu können, kommt es zu
schmerzhaften Muskelanspannungen“, erklärte der Landwirtschaftsminister.
Die ständigen Schwankungen im Transportfahrzeug würden bei den Tieren
Unwohlsein hervorrufen. Zusätzlich käme es zu Stress durch das Be- und
Entladen sowie durch geänderte Tränke- und Fütterungszeiten. Bei
Milchkühen könnten prall gefüllte Euter Schmerzen verursachen, wenn
diese nicht rechtzeitig gemolken würden.
Rechtliche Regelungen weiterentwickeln
Eine Gesellschaft, die Lebensmittel tierischen Ursprungs konsumiere,
könne nicht auf Tiertransporte verzichten, sagte Köberle. Diese
Transporte müssten für die Tiere jedoch so erträglich wie möglich
gestaltet werden. Die Landesregierung habe daher in den vergangenen
Jahren mehrere Maßnahmen ergriffen, darunter die verstärkte Überwachung
von Tiertransporten in Baden-Württemberg und eine konsequente Verfolgung
festgestellter Verstöße. Nun fordere man erneut eine EU-weite
Höchsttransportdauer von Schlachttieren von maximal acht Stunden. Auf
Landesebene gelte für die Vergabe des Qualitätszeichens
Baden-Württemberg, dass Tiere nicht länger als vier Stunden zur
Schlachtung transportiert werden dürften. Die derzeit geltende
EU-Verordnung Nr. 1/2005 zur Regelung von Tiertransporten gehe nicht
weit genug, unterstrich Köberle. „Die rechtlichen Rahmenbedingungen beim
Tiertransport wurden zwar kontinuierlich verbessert. Gleichwohl gilt
es, die Regelungen weiterzuentwickeln und EU-weit anzupassen.“ Zudem
gebe es beispielsweise auch immer wieder Probleme bei der Rückverfolgung
von Fahrtrouten der Tiertransporter oder bei der Kommunikation zwischen
den Behörden innerhalb der EU.
Das Land werde sich daher auch für den Abbau unnötiger bürokratischer
Hindernisse und zugunsten effektiverer Kontrollen einsetzen. „Wir
brauchen ein schnelles Kommunikationssystem zwischen den Behörden
innerhalb der EU - insbesondere dann, wenn dringend Maßnahmen zu
ergreifen sind. Die derzeitigen Wege sind schwerfällig und laufen einem
effizienten Vollzug im Tierschutz zuwider“, betonte Köberle. Außerdem
seien klare und verbindliche technische Vorgaben für die Ausstattung von
Transportfahrzeugen für längere Transporte notwendig. Im Gegensatz zu
den Rahmenvorgaben seien die spezifischen Standards noch nicht
verbindlich geregelt. Positiv wertete Köberle die in der Verordnung
verankerten strengen Zulassungs-, Transport- und Kontrollvorschriften
für den Tiertransport.
Kontrolltätigkeit der Veterinärverwaltung und der Polizei
„Die zuständigen Veterinärbehörden führen jährlich etwa 40.000
Kontrollen von Tiertransporten in Baden-Württemberg durch. Die meisten
dieser Überprüfungen finden an den Bestimmungsorten statt, wie zum
Beispiel an Schlachthöfen“, erklärte Köberle. Es sei allerdings
festzustellen, dass im Verhältnis die meisten Beanstandungen bei den
Überprüfungen der Fahrzeuge aus dem fließenden Verkehr heraus erfolgten.
„Wir werden die Tiertransportkontrollen auf der Straße daher in Form
von Schwerpunktaktionen fortführen und Verstöße weiterhin konsequent
ahnden.“ Innenminister Heribert Rech wies darauf hin, dass die
Arbeitsteilung zwischen Polizei und Veterinärbehörden hervorragend
funktioniere: „Die Kolleginnen und Kollegen der Polizei berichten mir
von einer sehr guten Zusammenarbeit. So wird es im Sinne des
Tierschutzes auch bleiben.“
Engagement des Landes zeigt Wirkung
„Die Kontrollen der Tiertransporte, die die Polizei gemeinsam mit den
Amtstierärzten durchführt, sind wirkungsvoll. Obwohl es immer noch
Beanstandungen gibt, sind besonders gravierende Verstöße die Ausnahme“,
sagten Rech und Köberle. Insgesamt sei eine rückläufige Tendenz zu
verzeichnen. Die Anstrengungen des Tiertransportgewerbes und der
Fahrzeughersteller seien erkennbar. Dies sei neben der Eigenmotivation
auch auf die Kontrolltätigkeit des Staates zurückzuführen.
Weitere Informationen zum Thema Tierschutz finden sich auf der
Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und
Verbraucherschutz unter
www.mlr.baden-wuerttemberg.de.