16.12.2016 | 22:15:00 | ID: 23375 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Vogelgrippe weitet sich weiter aus / Erster Fall im Kreis Ravensburg bestätigt

Stuttgart (agrar-PR) - Minister ruft erneut zum Einhalten der Stallpflicht auf / Verbraucher können ohne Sorge Geflügel und Eier verzehren

Wie das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz am Freitag (16.  Dezember) mitteilt, wurde ein erster Fall von Vogelgrippe H5N8 im Landkreis Ravensburg festgestellt. Bei dem toten Tier handelt es sich um eine Reiherente, die in Leutkirch gefunden wurde.

Durch die bereits am 17. November von Minister Hauk angeordnete landesweite Stallpflicht sind vor Ort bereits alle notwendigen Maßnahmen eingeleitet. "Leider können wir nach wie vor keine Entwarnung bezüglich der Ausweitung der Vogelgrippe geben. Wie auch bei unseren Nachbarn in Bayern, bewegt sich das Virus weiter ins Landesinnere. Die Geflügelhalter sind deshalb weiter dringend aufgefordert, neben der Stallpflicht bzw. Haltung von Geflügel unter einer Schutzvorrichtung, vor allem die zusätzlichen Biosicherheitsmaßnahmen streng einzuhalten. Wir müssen alles dafür tun, ein Übergreifen auf die Hausgeflügelbestände zu verhindern. Trotz der Ausbreitung des Virus müssen sich die Verbraucher beim Kauf von Geflügel oder Eiern keine Sorgen machen", sagte Minister Peter Hauk MdL, am Freitag (16. Dezember) in Stuttgart.

Weitere Informationen zur Vogelgrippe H5N8, die aktuelle Risikobewertung des Friedrich-Löffler-Instituts, die Antworten auf häufig gestellte Fragen und praktischen Hinweise zu Biosicherheitsmaßnahmen finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de.

Für Rückfragen erreichen Sie uns auch am Wochenende unter Tel: 0711/20632355 oder 0172/7338969.

 

MR Isabel Kling
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