Bonn (agrar-PR) -
Bewährte Kooperation und Verständigung zwischen Landwirtschaft und Naturschutz unterstützen – Aufruf des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes Der Präsident des Rheinischen
Landwirtschafts-Verbandes (RLV), Friedhelm Decker, die Vorsitzenden der
Bezirksbauernschaften Düsseldorf und Köln, Wilhelm Neu und Theo
Brauweiler, sowie die Vorsitzenden der Kreisbauernschaften des
Verbandes haben ihre Berufskollegen gemäß der mit der Landesregierung
von Nordrhein-Westfalen am 10. Dezember 1986 getroffenen Vereinbarungen
aufgerufen, überwinternde arktische Wildgänse auch außerhalb der unter
Naturschutz gestellten Gebiete nicht zu beunruhigen.
Die ordnungsgemäße Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher
Flächen bliebe hiervon unberührt. Da sich die Landesregierung im
Gegenzug zum Ersatz der Gänsefraßschäden bereit erklärt habe, würden
die von der Landwirtschaft im Interesse des Naturschutzes hingenommenen
Schäden ausgeglichen.
Der RLV weist darauf hin, dass die Landwirte entstehende Schäden
umgehend bei der zuständigen Kreisstelle der Landwirtschaftskammer
Nordrhein-Westfalen anzeigen sollten. Diese werde sodann die zum
Ausgleich durch die Landesregierung anstehenden Schäden feststellen.
Mit dem Aufruf werden die Landwirte wie in den Vorjahren erneut
gebeten, die in Nordrhein-Westfalen praktizierte Kooperation und
Verständigung zwischen Landwirtschaft und Naturschutz, die aus der
Sicht des Berufstandes nur begrüßt werden kann, zu unterstützen.