Bonn (agrar-PR) -
NRW-Bauernverbände begrüßen verbesserte jagdrechtliche Vorschriften Die nordrhein-westfälische Landwirtschaft ist
über den Ausbruch der Wildschweinepest und deren mögliche Ausbreitung
in großer Sorge. Daher begrüßt der Rheinische Landwirtschafts-Verband
(RLV) zusammen mit dem Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband
(WLV) die geplante Änderung der jagdrechtlichen Vorschriften in
Nordrhein-Westfalen.
Die Verbände unterstreichen in ihrer Stellungnahme, um die sie der
nordrhein-westfälische Landwirtschaftsminister Eckhart Uhlenberg
gebeten hatte, dass sie die geplanten Verbesserungen im Landesrecht
grundsätzlich begrüßen, könnten diese doch zu einer wirkungsvolleren
Einregulierung der teilweise ausgeuferten Wildschweinepopulation
beitragen.
Wie der RLV weiter mitteilt, bedroht der Ausbruch der
Wildschweinepest in den Kreisen Euskirchen und Rhein-Sieg sowie im
Bergischen Land die wirtschaftliche Existenz der in den gefährdeten
Bezirken Hausschweine haltenden Betriebe, da sie ihre Tiere allein
unter erheblichen Erschwernissen infolge von vorgeschriebenen
Untersuchungen und des weiteren auch nur zu geringeren Preisen
vermarkten könnten. Bei einer weiteren Ausbreitung und der damit
wachsenden Gefahr der Übertragung auf die Nutztierbestände sei sogar
eine sehr viel größere Zahl von Schweinehaltern in unserem Bundesland
gefährdet. Dies gelte vor allem für die schweinedichten Gebiete ebenso
am Niederrhein wie im Münsterland. Durch die übergroßen
Schwarzwildbestände nähmen auch die Wildschäden massiv zu.
Die beiden Verbände begrüßen daher das Vorhaben des Ministers zur
Novellierung der jagdrechtlichen Vorschriften in NRW und unterstreichen
dabei, dass insbesondere auch die Rahmenbedingungen für Wildschweine
noch stärker ins Blickfeld genommen werden müssten. So sei
sicherzustellen, dass Schwarzwild nicht gefüttert werde, etwa durch den
Missbrauch von Kirrungen oder durch die Anlage von Schwarzwildäckern
bis hin zu einem Dargebot von Knollenfrüchten. Gegen eine Verbreitung
der Wildschweinepest seien zudem vorkehrende Maßnahmen im Rahmen der
Bejagung unerlässlich. Dazu gehöre vor allem das Verbot der Ausbringung
von Aufbruch und Resten von Wildschweinen in Wald und Flur, unabhängig
davon, ob dies zwecks Beseitigung oder zur so genannten „Verluderung“
erfolge. Zudem sei auch eine schärfere Kontrolle durch die Unteren
Jagdbehörden unumgänglich.
Zusammenfassend heben die beiden nordrhein-westfälischen
Landwirtschaftsverbände in ihrer gemeinsamen Stellungnahme hervor, dass
ein Bündel von verbesserten Maßnahmen geboten sei, um eine wirksame
Einregulierung von Schwarzwild zu erreichen. Vorkehrende Rahmenbedingen
gegen eine übergroße Schwarzwildpopulation seien ebenso hilfreich wie
aber auch notwendig, um zum einen der Übertragung einer Wildseuche auf
Nutztierbestände möglichst wirkungsvoll zu begegnen und zum anderen
übergroße Wildschäden zu vermeiden.