11.11.2009 | 00:00:00 | ID: 3575 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Wildschweinepopulation stärker eindämmen!

Bonn (agrar-PR) - NRW-Bauernverbände begrüßen verbesserte jagdrechtliche Vorschriften
Die nordrhein-westfälische Landwirtschaft ist über den Ausbruch der Wildschweinepest und deren mögliche Ausbreitung in großer Sorge. Daher begrüßt der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) zusammen mit dem Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband (WLV) die geplante Änderung der jagdrechtlichen Vorschriften in Nordrhein-Westfalen.

Die Verbände unterstreichen in ihrer Stellungnahme, um die sie der nordrhein-westfälische Landwirtschaftsminister Eckhart Uhlenberg gebeten hatte, dass sie die geplanten Verbesserungen im Landesrecht grundsätzlich begrüßen, könnten diese doch zu einer wirkungsvolleren Einregulierung der teilweise ausgeuferten Wildschweinepopulation beitragen.

Wie der RLV weiter mitteilt, bedroht der Ausbruch der Wildschweinepest in den Kreisen Euskirchen und Rhein-Sieg sowie im Bergischen Land die wirtschaftliche Existenz der in den gefährdeten Bezirken Hausschweine haltenden Betriebe, da sie ihre Tiere allein unter erheblichen Erschwernissen infolge von vorgeschriebenen Untersuchungen und des weiteren auch nur zu geringeren Preisen vermarkten könnten. Bei einer weiteren Ausbreitung und der damit wachsenden Gefahr der Übertragung auf die Nutztierbestände sei sogar eine sehr viel größere Zahl von Schweinehaltern in unserem Bundesland gefährdet. Dies gelte vor allem für die schweinedichten Gebiete ebenso am Niederrhein wie im Münsterland. Durch die übergroßen Schwarzwildbestände nähmen auch die Wildschäden massiv zu.

Die beiden Verbände begrüßen daher das Vorhaben des Ministers zur Novellierung der jagdrechtlichen Vorschriften in NRW und unterstreichen dabei, dass insbesondere auch die Rahmenbedingungen für Wildschweine noch stärker ins Blickfeld genommen werden müssten. So sei sicherzustellen, dass Schwarzwild nicht gefüttert werde, etwa durch den Missbrauch von Kirrungen oder durch die Anlage von Schwarzwildäckern bis hin zu einem Dargebot von Knollenfrüchten. Gegen eine Verbreitung der Wildschweinepest seien zudem vorkehrende Maßnahmen im Rahmen der Bejagung unerlässlich. Dazu gehöre vor allem das Verbot der Ausbringung von Aufbruch und Resten von Wildschweinen in Wald und Flur, unabhängig davon, ob dies zwecks Beseitigung oder zur so genannten „Verluderung“ erfolge. Zudem sei auch eine schärfere Kontrolle durch die Unteren Jagdbehörden unumgänglich.

Zusammenfassend heben die beiden nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsverbände in ihrer gemeinsamen Stellungnahme hervor, dass ein Bündel von verbesserten Maßnahmen geboten sei, um eine wirksame Einregulierung von Schwarzwild zu erreichen. Vorkehrende Rahmenbedingen gegen eine übergroße Schwarzwildpopulation seien ebenso hilfreich wie aber auch notwendig, um zum einen der Übertragung einer Wildseuche auf Nutztierbestände möglichst wirkungsvoll zu begegnen und zum anderen übergroße Wildschäden zu vermeiden.
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