Schwerin (agrar-PR) - Der Aufforderung von Bioland, Informationen über versehentlich mit
Gen-Raps verunreinigte Flächen offen zu legen, bevor eine
Gerichtsentscheidung vorliegt, wird das Landwirtschafts- und
Umweltministerium nicht entsprechen.
"Als die versehentliche
Verunreinigung von Flächen mit gentechnisch verändertem Raps bekannt
wurde, haben wir als Behörden unverzüglich und konsequent gehandelt.
Die Flächen wurden umgebrochen und mehrmals kontrolliert. Eine
Ausbreitung des nichtzugelassenen gentechnisch veränderten Organismus
wurde weitestgehend verhindert. Zudem war die Verunreinigung in Höhe
von 0,03 % (entspricht einem Verhältnis von 3 Körnern zu 10.000) sehr
gering", erklärt Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus.
Für
den Verbraucher habe zu keinem Zeitpunkt eine gesundheitliche Gefahr
bestanden. Insofern müsse man genau abwägen zwischen dem
Informationsbedürfnis eines Verbandes und dem möglicherweise daraus
entstehenden beachtlichen Image- und auch wirtschaftlichen Schaden für
die betroffenen Landwirte.
Man müsse zudem berücksichtigen, dass
alle betroffenen Landwirte sich umfassend zu dem Vorfall gegenüber dem
Ministerium geäußert hätten und bei der Gefahrenabwehr aktiv
mitgeholfen haben.
Das Verwaltungsgericht Schwerin, das die Klage
von Bioland auf Veröffentlichung bearbeitet, hat diese wegen nicht
vorliegender Eilbedürftigkeit bisher zurückgestellt.
"Wir werden das Urteil abwarten", bekräftigt Backhaus