Oldenburg (agrar-PR) -
Gewinneinbruch in der Landwirtschaft macht Neuregelung erforderlich Wegen der schwierigen wirtschaftlichen Situation vieler landwirtschaftlicher Unternehmen wurden die Vergabekriterien des niedersächsischen Agrarinvestitionsförderprogramms (AFP) kurzfristig geändert. Für die Beurteilung der Betriebe kann jetzt auch der vier Jahre zurückliegende Buchabschluss herangezogen werden, wenn es in einem der letzten beiden Wirtschaftsjahre zu massiven Gewinneinbrüchen kam. Positive Buchabschlüsse sind eine Voraussetzung für eine AFP-Förderung. Die neue Regelung gilt für alle landwirtschaftlichen Betriebe.
Anträge können vom 2. November bis 16. November bei den Bezirks- und Außenstellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen eingereicht werden. Gefördert werden Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter wie der Neubau oder die Modernisierung von Ställen, Lagerhallen, Verkaufsräumen, Gewächshäusern oder Siloanlagen. Eine Vergrößerung der Mastschweine- und Mastgeflügelhaltung sowie der Legehennenhaltung in Kleingruppen wird nicht gefördert. Gleiches gilt für Maschinen der Innenwirtschaft sowie Geräte und Einrichtungen, die mit Gebäuden nicht fest verbunden sind.
Das AFP-Programm ist mit 67 Mio. Euro ausgestattet. Die Förderung beträgt ein Viertel der als förderfähig anerkannten Investitionen und muss nicht zurückgezahlt werden. Bei besonders tiergerechter Haltung kann ein Zuschuss von 30 Prozent gewährt werden. Die förderfähigen Investitionen müssen mindestens 20.000 Euro und dürfen höchstens 1,5 Mio. Euro betragen.
Weitere Informationen und Antragsvordrucke zum Herunterladen gibt es auf der Homepage der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (
http://www.lwk-niedersachsen.de/ – Portal Förderung).