Stuttgart (agrar-PR) -
Minister Rudolf Köberle MdL: „Zweite Säule fördert nachhaltige Entwicklung des Ländlichen Raums“ „In der neuen EU-Planungsperiode ab 2014 muss die Finanzierung der
Agrarpolitik durch die Europäische Union im bisherigen Umfang
fortgesetzt werden. Wir brauchen auch in Zukunft eine solide Basis für
die ländliche Entwicklung und die Wettbewerbsfähigkeit der land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe in Baden-Württemberg. Nur so kann unsere
heimische Landwirtschaft die hohen Produktionsstandards halten und auf
dem Weltmarkt konkurrenzfähig bleiben“, betonte der
baden-württembergische Minister für Ländlichen Raum, Ernährung und
Verbraucherschutz, Rudolf Köberle MdL, am Mittwoch (29. September 2010)
in Stuttgart-Bad Cannstatt bei einer Fachtagung zur künftigen
Ausgestaltung der zweiten Säule der gemeinsamen Agrarpolitik der
Europäischen Union.
Der Minister bekräftigte, dass die zweite Säule der Gemeinsamen
Agrarpolitik wie kein anderer Politikbereich der EU die nachhaltige
Entwicklung des Ländlichen Raums fördere und Motor für dessen
Zukunftsfähigkeit sei. In der zweiten Säule seien die Förderung von
Investitionen in die ländliche Entwicklung sowie die Ausgleichszahlungen
für Umweltleistungen der Land- und Forstwirtschaft festgeschrieben. Das
Förderspektrum der zweiten Säule sei breit und grundsätzlich flexibel
angelegt und ermögliche daher eine regionalspezifische
Programmgestaltung mit einer hohen Wirksamkeit.
Der Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum 2007 bis 2013
(MEPL II) sei in Baden-Württemberg das zentrale Umsetzungsinstrument für
alle Maßnahmen aus der zweiten Säule. „Wir haben damit ein wichtiges
Instrument für die integrierte Agrar- und Strukturpolitik geschaffen,
das nachhaltig Erfolg zeigt“, so Köberle. Baden-Württemberg erhalte in
der laufenden Förderperiode 2007 bis 2013 von der Europäischen Union
676 Millionen Euro, die mit Mitteln des Landes und des Bundes
kofinanziert werden. Die 15 Förderprogramme für die ländliche
Entwicklung, die im MEPL zusammengefasst sind, setzten gezielte Impulse
für die Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft, die
Verbesserung des Umwelt-, Gewässer- und Klimaschutzes sowie zum Erhalt
der Biologischen Vielfalt. Außerdem würden Maßnahmen zur Verbesserung
der Lebensqualität im Ländlichen Raum und LEADER-Gebiete gefördert.
„Wir wollen, dass die Landwirtschaft auch weiterhin das
wirtschaftliche Rückgrat im Ländlichen Raum ist. In Baden-Württemberg
hängt jeder zehnte Arbeitsplatz direkt oder indirekt von der
Landwirtschaft ab. Die Förderung land- und forstwirtschaftlicher
Betriebe ist deshalb eng mit der Entwicklung des Ländlichen Raums
verzahnt“, sagte der Minister. Darüber hinaus erfülle die Landwirtschaft
viele gesellschaftliche Aufgaben. Dazu gehörten neben der Versorgung
mit Nahrungsmitteln und nachwachsenden Rohstoffen auch der Schutz und
die Verbesserung von öffentlichen Gütern wie Boden, Luft und Wasser.
Ebenso sei die Land- und Forstwirtschaft für den Erhalt der
Biodiversität und den Klimaschutz unverzichtbar. „Die steigenden
Ansprüche an die Arbeitsweise der land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe müssen auch honoriert werden, wenn am Markt keine auskömmliche
Entlohnung erreicht werden kann“, so Köberle.
Eine weitere Bürokratisierung der künftigen EU-Agrarpolitik müsse
daher vermieden und der Abbau des Regelungsdickichts vorangetrieben
werden. „Wir brauchen nicht noch mehr Kontrollen und Vorschriften. Wir
brauchen effiziente Regelungen, denn der Aufwand für die Landwirte muss
im Verhältnis zum finanziellen Ausgleich stehen“, unterstrich der
Landwirtschaftsminister.
Weitere Informationen zum Thema 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik
sind auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum,
Ernährung und Verbraucherschutz unter
www.mlr.baden-wuerttemberg.de abrufbar.