München (agrar-PR) - (06. Juli 2010)
München -
Landwirte, die an der Maßnahme „Heckenpflegeprämie“ des Bayerischen
Kulturlandschaftsprogramms teilnehmen, können noch bis spätestens
Montag, 2. August, die Auszahlung für die vergangene Pflegeperiode
(Oktober 2009 bis Februar 2010) beantragen. Darauf hat das
Landwirtschaftsministerium in München hingewiesen. Die Anträge müssen
bei den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gestellt
werden. Nach Ministeriumsangaben besteht der Antrag heuer erstmals aus
zwei Bestandteilen, dem Auszahlungsantrag und der neu erstellten Anlage
„Heckenpflegenachweis“. Die Auszahlungsanträge gibt es bei den Ämtern,
sie können aber auch im Internet unter der Adresse
www.landwirtschaft.bayern.de
heruntergeladen werden. Der jetzt zusätzlich benötigte
„Heckenpflegenachweis“ ist beim zuständigen Amt erhältlich, das ihn
jeweils individuell erstellt.