Schwerin (agrar-PR) - Entgegen der Darstellung von Herbert Ulonska in den Medien
verweist das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und
Verbraucherschutz auf das vertragswidrige Verhalten des Veranstalters.
Zwischen dem Ministerium und der Fa. Ulonska wurde im Jahre 2000 ein
Vertrag zur jährlichen Durchführung eines CSI-Turniers mit einer
Laufzeit von 5 Jahren (2001 – 2005) abgeschlossen. Der Vertrag enthält
auch eine Option zur Vertragsverlängerung für den Zeitraum von 2006 bis
2010. Diese Option wurde von Herbert Ulonska angenommen. Damit endet
der Vertrag fristgemäß im Jahre 2010 mit der Durchführung der Tuniers.
Dieser Vertrag wurde von Herbert Ulonska und nicht vom Ministerium
einseitig und ohne Einhaltung von Fristen gekündigt.
Der Vertrag
enthält eine Regelung der zu erstattenden Kosten für die
Dienstleistungen, die das Landgestüt im Zusammenhang mit der
Vorbereitung und Durchführung des Tuniers erbringt. Der Vertrag sah
eine Pauschalvergütung für die Überlassung des Geländes und der
Gebäude, für Personaldienstleistungen und Sachleistungen in Höhe von
30.000 DM (15.000 €) vor, wobei ab 2004 eine Anpassung von jährlich
max. 10 % bei Nachweis höherer Kosten möglich sein sollte. Die
Erstattung wurde ab diesem Zeitpunkt auf 16.000 € festgesetzt, obwohl
dem Landgestüt deutlich höhere Kosten für die erbrachten Leistungen
entstanden sind.
Für das Jahr 2009 hat das Landgestüt beispielsweise Aufwendungen in Höhe von 22.424 € nachgewiesen.
Ausgehend
von der nachdrücklichen Forderung des Landes, ein deutlich besseres
wirtschaftliches Ergebnis im Landgestüt zu sichern, hat das Ministerium
gegenüber Herrn Ulonska den Anspruch erhoben, künftig mindestens eine
Kostendeckung für das Landgestüt zu sichern.
Unter Beachtung der
einschlägigen Haushaltsgrundsätze wurde gegenüber Herrn Ulonska klar
gestellt, dass für ein neues Vertragsverhältnis mit einer mehrjährigen
Laufzeit ein transparentes Bewerbungsverfahren unerlässlich ist. An
diesem Verfahren kann auch die Fa. Ulonska teilnehmen.