06.12.2011 | 11:05:00 | ID: 11595 | Ressort: Landwirtschaft | Weinbau

Frostbeihilfe: Zuwendungsbescheide werden ab Mitte Dezember zugestellt

Stuttgart (agrar-PR) - Die Spätfröste in den Nächten vom 3. bis 5. Mai 2011 haben vor allem in den nordöstlichen Regionen Baden-Württembergs zu Schäden im Obst- und Weinbau geführt.
Insgesamt ist im Land von einer unterstützungsrelevanten Fläche von rund 3.200 Hektar im Weinbau und 740 Hektar im Obstbau auszugehen. Der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde, war umgehend nach seinem Amtsantritt im Mai ins Taubertal gekommen, um sich ein Bild von der Situation vor Ort zu machen und gemeinsam mit den Betroffenen, den Weinbauverbänden von Baden und Württemberg sowie dem Landesverband Erwerbsobstbau mögliche Lösungsansätze zu erörtern.

Bereits unmittelbar nach dem Frostereignis hatte die grün-rote Landesregierung reagiert und ist den betroffenen Landwirten mit steuerlichen Erleichterungen und der Zusage finanzieller Hilfen zur Berücksichtigung der Frost- und Unwetterschäden entgegengekommen: Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat unter Hochdruck eine Frostbeihilfe für geschädigte Landwirte in Form eines Zuschusses aufgelegt. Dazu wurden im Nachtragshaushalt sieben Millionen Euro eingestellt. Darüber hinaus hat die Landwirtschaftliche Rentenbank ihr Förderprogramm „Liquiditätssicherung" auch für landwirtschaftliche Betriebe geöffnet, die von den wirtschaftlichen Folgen der Spätfröste Anfang Mai dieses Jahres betroffen sind.

Nachdem im September und Oktober 2011 die Ernte eingebracht wurde und damit die Frostschäden konkret ermittelbar waren, hatten die Betriebe, die einen frostbedingten Ertragsausfall von über 30 Prozent nachweisen konnten, bis Ende Oktober Gelegenheit, bei den Unteren Landwirtschaftsbehörden die Antragsunterlagen einzureichen. Insgesamt können etwa 570 Betriebe mit der Auszahlung von Frostbeihilfen rechnen - überwiegend sind dies Weinbaubetriebe, aber auch Obstbaubetriebe befinden sich darunter.

Mit den Weinbauverbänden, dem baden-württembergischen Genossenschaftsverband und dem Landesverband Erwerbsobstbau wurden in den letzten Tagen die letzten technischen Details der Frostbeihilfe besprochen. Die exakte Ausgestaltung der jeweiligen Hilfszahlungen wurde im Rahmen der einschlägigen Rechtsvorschriftenvorgenommen. Den Betrieben werden nun ab Mitte Dezember die Zuwendungsbescheide zugestellt, sodass nach der Ermittlung der Ernteausfälle in den letzten Wochen eine schnelle Umsetzung der Hilfsmaßnahmen erfolgen kann.

„Die zuletzt doch überraschend hohe Zahl von Anträgen auf Frostbeihilfen zeigt, dass unsere Entscheidung richtig war, in großem Umfang Mittel für die Geschädigten bereitzustellen", sagte Minister Bonde. In keinem anderen Bundesland außer in Baden-Württemberg sei bislang ein spezifisches Antragsverfahren zur Bewältigung der Frostschäden im Obst- und Weinbau eröffnet worden, so der Minister weiter. „Die Landesregierung unterstützt damit schnell und unbürokratisch sowohl in ihrer Existenz gefährdete Haupterwerbsbetriebe als auch viele frostgeschädigte Nebenerwerbsbetriebe."

Auch wenn aufgrund der hohen Antragszahl die finanziellen Hilfen je Betrieb angepasst werden mussten, stimmen Minister Bonde und die Präsidenten der Wein- und Obstbauverbände aus Baden-Württemberg darin überein, dass es sich bei den Frostbeihilfen des Landes um eine wirksame und effiziente Unterstützung für die betroffenen Landwirte handelt. Die betroffenen Landwirte, die zum großen Teil nur eine sehr kleine Ernte erzielen konnten, seien nun in der Lage, die Aufwendungen für ihre Betriebsführung bis zur nächsten Ernte besser finanzieren zu können. (PD)
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