Bonn (agrar-PR) - Die Anträge auf Steuerrückerstattung für den so
genannten Agrardiesel in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft für
das Verbrauchsjahr 2009 können ab sofort beim Rheinischen
Landwirtschafts-Verband (RLV) sowohl in Papierform angefordert, als
auch
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werden. Darauf macht der RLV aufmerksam und weist darauf hin, es sich
beim Agrardiesel um normal versteuerten Dieselkraftstoff handelt, der
nachträglich über eine Steuerrückerstattung ermäßigt wird.
Wie der RLV weiter mitteilt, gebe die EU in einer Richtlinie den
Mitgliedstaaten die Möglichkeit, die Landwirtschaft ganz oder teilweise
von der Mineralölsteuer auf Dieselkraftstoff auszunehmen. Trotz des
reduzierten Steuersatzes müssten die deutschen Landwirte, Gärtner und
Forstwirte wesentlich höhere Dieselpreise tragen als ihre europäische
Konkurrenz. Die Landwirte in Dänemark zahlten zum Beispiel nur 0,6 Cent
Steuern pro Liter, in Frankreich nur 0,7 Cent pro Liter. Auch in den
Beitrittsländern ist Agrardiesel nach RLV-Angaben niedrig besteuert.
Ungarische Landwirte zahlten zum Beispiel durchschnittlich 0,1 Cent
Steuern je Liter.
Mit dem Antrag kann für den zur Ausführung von Arbeiten zur
Gewinnung pflanzlicher oder tierischer Erzeugnisse durch
Bodenbewirtschaftung verbrauchten Kraftstoff eine Erstattung der
Differenz zwischen regulärem und begünstigtem Steuersatz, das heißt
21,48 Cent je l beantragt werden. Anträge für das Verbrauchsjahr 2009
können bis spätestens 30. September 2010 beim Hauptzollamt
Frankfurt/Oder in 03044 Cottbus, Drachhausener Straße 72, entweder
online oder in Papierform gestellt werden.
Die RLV-Zentrale und die Geschäftsstellen der Kreisbauernschaften
helfen gerne bei der Antragstellung. Hinweise zum Antragsverfahren
finden Sie auch im Internet unter www.rlv.de, Stichpunkt „Formulare und
Broschüren“. Die Formulare können auch via Fax unter 02 28/ 5 20 06-59
bestellt werden.