29.12.2020 | 15:19:00 | ID: 29592 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Geflügelpest in Schleswig-Holstein: Amtliche Feststellung in einer Gänsehaltung im Kreis Dithmarschen – Weitere Nachweise bei Wildvögeln

Kiel (agrar-PR) - Das Friedrich-Loeffler-Institut hat den Nachweis des Geflügelpesterregers in einer Gänsehaltung im Kreis Dithmarschen bestätigt. Darüber hinaus wurde bei insgesamt 46 weiteren Wildvögeln das Geflügelpestvirus nachgewiesen. „Der aktuelle Fall zeigt, dass die Gefahr eines Viruseintrags in unsere Hausgeflügelhaltungen bei dem derzeitigen Infektionsdruck in der Umwelt nach wie vor hoch ist. Die Lage bleibt landesweit dynamisch. Ich bitte alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter, weiterhin wachsam zu bleiben und ihre Geflügelbestände bestmöglich zu schützen,“ sagte Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht.

In der betroffenen Haltung im Kreis Dithmarschen befinden sich rund 1.800 Gänse. Nachdem das Veterinäramt aufgrund vermehrter Tierverluste in der Haltung amtliche Proben genommen hatte, wurden noch am selben Tag die Untersuchungen im Landeslabor Schleswig-Holstein eingeleitet. Aktuell erhielten der Kreis Dithmarschen und das Landwirtschaftsministerium die Bestätigung über das Geflügelpestvirus des Subtyps H5N8 vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), dem nationalen Referenzlabor für Aviäre Influenza.

Gemäß Geflügelpest-Verordnung erfolgen die tierschutzgerechte Tötung und fachgerechte Entsorgung aller Gänse der Geflügelhaltung. Um den Ausbruchsbetrieb sind gemäß Geflügelpest-Verordnung Restriktionszonen einzurichten, welche aus einem Sperrbezirk von mindestens drei und einem Beobachtungsgebiet von mindestens weiteren sieben Kilometern um den Ausbruchsbetrieb bestehen. In diesen Zonen gelten bestimmte rechtlich vorgegebene Regelungen für Geflügelhaltungen. Diese umfassen u.a. ein Verbringungsverbot für lebendes Geflügel. Weitere Informationen werden vom Kreis Dithmarschen zur Verfügung gestellt und sind der Allgemeinverfügung des Kreises zu entnehmen.

Aktuell wurde zudem bei 46 verendetet aufgefundenen Wildvögeln aus den Kreisen Nordfriesland, Dithmarschen, Steinburg, Pinneberg, Segeberg und Ostholstein der Geflügelpesterreger nachgewiesen. Die Zahl der landesweiten Geflügelpestnachweise bei Wildvögeln im aktuellen Geschehen ist damit auf insgesamt 372 gestiegen. Hierbei wurden Geflügelpesterreger der Subtypen H5N8, H5N5, H5N3 sowie in einem Fall H5N1 nachgewiesen. Das FLI bestätigt in seiner aktuellen Risikobewertung, dass derzeit keine Hinweise bestehen, dass diese aktuell nachgewiesenen Influenzaviren Infektionen beim Menschen ausgelöst haben.

Bundesweit sind aktuell neben Schleswig-Holstein Geflügelpestnachweise bei Wildvögeln in 11 weiteren Bundesländern und Fälle von Geflügelpest bei Hausgeflügel in vier weiteren Bundesländern erfolgt.

Hintergrund:

Bürgerinnen und Bürger sind weiter dazu aufgerufen, Funde von verendeten oder krank erscheinenden wildlebenden Wasservögeln oder Greifvögeln in Schleswig-Holstein dem Veterinäramt des jeweiligen Kreises und der kreisfreien Stadt zu melden. Von hier aus wird das Einsammeln und Beproben verendeter Tiere organisiert. Untersuchungen dieser Tiere helfen, die Verbreitung des Virus im Land zu ermitteln. Verendete oder krank erscheinende Tiere sollten nicht berührt, eingefangen oder vom Fundort verbracht werden, um eine weitere Verschleppung der Erkrankung zu vermeiden.

Die hochpathogene aviäre Influenza der Subtypen H5 und H7, auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und daher staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Erkrankungserscheinungen zu massenhaftem Verenden führen kann. Die Geflügelpest-Verordnung enthält Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen.

Grundlagen für die Einhaltung von Hygienevorschriften für Geflügelhalterinnen und –halter sind in der Geflügelpestverordnung und in der Allgemeinverfügung Biosicherheit landeseinheitlich festgelegt. Zudem stellt das Landwirtschaftsministerium eine Handreichung für Kleinbetriebe und Hobbyhaltungen zur Verfügung, die Hinweise zur praktikablen Umsetzung der Allgemeinverfügung enthält. Beide Dokumente sind auf der Homepage des Landwirtschaftsministeriums veröffentlicht: www.schleswig-holstein.de/gefluegelpest
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