Frankfurt am Main (agrar-PR) -
Rückstandstests an Strauchbeeren ergeben keine Beanstandungen – Hamburger Verein bindet Medien und Verbrauchern trotzdem einen Bären auf Der Hamburger Verein Greenpeace hat sich mit der
x-ten Neuauflage seiner Pestizid-Kampagne nach Auffassung des
Industrieverbands Agrar e. V. (IVA) als ernst zu nehmender Partner in
der Debatte disqualifiziert. Eine Analyse des IVA zeigt die
Widersprüche zwischen den reißerischen Behauptungen der
Pressemitteilung und den Untersuchungsergebnissen auf. Denn diese
zeigen vor allem, dass die deutschen Obstbauern verantwortungsvoll
arbeiten.
Was sind die Fakten? Greenpeace hat nach eigenen
Angaben Strauchbeeren aus überwiegend deutschem Anbau in verschiedenen
Supermärkten gekauft und auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln
untersuchen lassen. Das Ergebnis ist unspektakulär und eine gute
Nachricht für Verbraucher: Viele Proben wiesen gar keine Rückstände
auf, kamen Rückstände vor, so lagen sie weit unterhalb der gesetzlich
festgelegten Höchstgehalte. Damit decken sich die Untersuchungen der
Hamburger Kampagne mit den umfassenden Untersuchungen der deutschen und
europäischen Aufsichtsbehörden für Lebensmittelsicherheit (siehe
Recherche-Quellen am Ende dieser Pressemitteilung).
Was macht Greenpeace daraus? „Johannisbeeren mit
Pestizid-Cocktails / Greenpeace entdeckt illegale Pestizide in
deutschen Strauchbeeren“ vermeldet die Organisation in einer
Pressemitteilung um 06:00 Uhr heute Morgen (26. Juli). Das Kalkül: in
die Morgennachrichten kommen, bevor Journalisten Zeit finden, die Tests
in Ruhe zu studieren.
Dies hat der IVA jetzt getan und sieht sich in
seiner schon mehrfach vorgetragenen Kritik an der Kampagne bestätigt.
Denn die detaillierte 12-seitige Analyse, die Greenpeace im Internet
veröffentlicht hat, ergibt ein ganz anderes Bild, als die
Pressemitteilung glauben macht.
Eine Gegenüberstellung beider Texte ist entlarvend. Dazu zwei Beispiele:
1.
Pressemitteilung: „In Deutschland angebaute Johannisbeeren sind nach einem Greenpeace-Test stark mit Pestiziden belastet. (…)“
Ausführliche Analyse: „(…) Das Ergebnis: Keine Überschreitung der
gesetzlich zugelassenen Höchstgehalte, aber deutliche Belastung bei
Johannisbeeren. (…)“
Logisch
ist das nicht. Denn wenn die wissenschaftlich ermittelten gesetzlichen
Rückstands-Höchstgehalte eingehalten werden, können weder „starke“ noch
„deutliche“ Belastungen vorliegen. Schaut man in den Tabellen nach,
stellt man sogar fest, dass selbst der höchste gefundene Rückstand
nicht einmal die Hälfte des zulässigen Höchstgehalts ausmacht.
2.
Pressemitteilung: „Greenpeace entdeckt illegale Pestizide in deutschen
Strauchbeeren (Überschrift) (…) Den Verkauf von Johannisbeeren mit
Rückständen nicht zugelassener Spritzmittel (…) hat Greenpeace bei den
zuständigen Lebensmittelüberwachungsämtern angezeigt.“ Im ausführlichen
Bericht klingt das anders: Greenpeace schreibt dort nicht von einer
(Straf-)Anzeige, sondern von einem Auskunftsersuchen, da man sich nicht
sicher war, ob die Pflanzenschutzmittel für die in Frage stehenden
Anwendungen zugelassen sind: „Alle nachgewiesenen Stoffe (…) sind nach
der EU-Richtlinie 91/414/EEC zugelassen oder haben eine Aufbrauchfrist,
die zu Produktionszeitraum noch nicht abgelaufen war. (…) Eventuell
liegen Einzelfall-Genehmigungen des Anbau-Bundeslands vor. Dies konnte
nicht überprüft werden, weil (…) in der Herkunftsdeklaration die
Angaben zum Bundesland fehlten.“
Unabhängige behördliche Quellen zur weiteren Recherche:
EFSA-Jahresbericht zu Rückständen von Pflanzenschutzmitteln
Quartalsberichte des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)