21.12.2009 | 00:00:00 | ID: 4261 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarwirtschaft

Kein Verkauf unter Einstandspreis

Friedrichsdorf / Ts. (agrar-PR) - „Die Ermittlungen der zweiten Beschlussabteilung des Bundeskartellamtes haben den Verdacht eines Verstoßes gegen § 20 Absatz 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht erhärten können. Ausweislich der dem Bundeskartellamt vorliegenden Unterlagen hat Globus Nicola-Speisekartoffeln in der 40. Kalenderwoche zu einem Preis bezogen, der unter dem Verkaufspreis lag.“ Dies teilte das Bundeskartellamt mit Schreiben vom 14. Dezember 2009 dem Hessischen Bauernverband mit. Der Generalsekretär des Hessischen Bauernverbandes, Peter Voss-Fels, hatte das Bundeskartellamt zuvor darauf hingewiesen, dass der Globus-Baumarkt in Friedberg im Oktober Speisekartoffeln der Sorte Nicola im 25-kg-Sack für 0,99 Euro verkauft hat und dass hierbei offensichtlich ein Verkauf unter Einstandspreis vorliege.

Die Nachprüfungen des Bundeskartellamtes haben ergeben, dass ein Restbestand der Nicola-Kartoffeln in der 42. und 43. Kalenderwoche zu einem reduzierten Preis abverkauft wurde, weil Verderb drohte (Keimung). Unter dieser Voraussetzung sei ein Verkauf unter Einstand nach § 20 Absatz 4 GWB zulässig, so die Argumentation des Bundeskartellamtes.
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