Friedrichsdorf / Ts. (agrar-PR) - „Die Ermittlungen
der zweiten Beschlussabteilung des Bundeskartellamtes haben den
Verdacht eines Verstoßes gegen § 20 Absatz 4 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht erhärten können. Ausweislich der
dem Bundeskartellamt vorliegenden Unterlagen hat Globus
Nicola-Speisekartoffeln in der 40. Kalenderwoche zu einem Preis
bezogen, der unter dem Verkaufspreis lag.“ Dies teilte das
Bundeskartellamt mit Schreiben vom 14. Dezember 2009 dem Hessischen
Bauernverband mit. Der Generalsekretär des Hessischen Bauernverbandes,
Peter Voss-Fels, hatte das Bundeskartellamt zuvor darauf hingewiesen,
dass der Globus-Baumarkt in Friedberg im Oktober Speisekartoffeln der
Sorte Nicola im 25-kg-Sack für 0,99 Euro verkauft hat und dass hierbei
offensichtlich ein Verkauf unter Einstandspreis vorliege.
Die
Nachprüfungen des Bundeskartellamtes haben ergeben, dass ein
Restbestand der Nicola-Kartoffeln in der 42. und 43. Kalenderwoche zu
einem reduzierten Preis abverkauft wurde, weil Verderb drohte
(Keimung). Unter dieser Voraussetzung sei ein Verkauf unter Einstand
nach § 20 Absatz 4 GWB zulässig, so die Argumentation des
Bundeskartellamtes.