Mainz (agrar-PR) - Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage eines Winzers von der
Mosel gegen die Abgabe an den Deutschen Weinfonds (DWF) abgewiesen.
Nach Aussagen des vorsitzenden Richters der zuständigen Kammer hält das
Gericht die Erhebung der Weinwerbeabgaben nicht für verfassungswidrig.
“Wir
freuen uns sehr, dass das Gericht unserer Argumentation offensichtlich
weitgehend gefolgt ist“, kommentiert DWF-Vorstand Monika Reule das
Urteil. Dies sei ein wichtiges Signal für alle Abgabepflichtigen sowie
für weitere Verfahren.
„Des Weiteren gilt es zunächst die schriftliche
Urteilsbegründung abzuwarten, um diese genau zu analysieren“, sagt
Reule. Das Urteil bestätige sie aber in ihrer Auffassung, dass ein
schlagkräftiges Gemeinschaftsmarketing, das sich um die kontinuierliche
Imagearbeit für deutsche Weine im In- und Ausland kümmert, angesichts
des harten internationalen Wettbewerbs im Weinsektor, für die gesamte
deutsche Weinwirtschaft unverzichtbar sei.
SWR-Sendebeitrag zum Urteil des VG Koblenz