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Mautgesetz

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Mautbefreiung für Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus

Das Bundesfernstraßenmautgesetz sieht ab 1. Juli 2024 erstmals die Mautpflicht für Fahrzeuge mit über 3,5 Tonnen Gewicht vor, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder dafür verwendet werden. Handwerksbetriebe sollen davon ausgenommen werden – der Gartenbau allerdings nicht. mehr...
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