14.07.2010 | 00:00:00 | ID: 6267 | Ressort: Umwelt | Klima

Höchste Brandgefahr in Wald und Feld!

Bonn (agrar-PR) - (14.07.2010) Durch das heiße und trockene Wetter besteht auch in Nordrhein-Westfalen höchste Waldbrandgefahr. Aber auch Scheunen, in denen leicht brennbares Material wie Stroh gelagert wird, und erntereife Getreidefelder sind augenblicklich leicht entzündbar.

Darauf weist der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) in Bonn hin und macht darauf aufmerksam, dass die Brandursachen in den häufigsten Fällen auf reine Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. In Anbetracht des hohen ökologischen und wirtschaftlichen Schadens durch solche Brände bittet der Verband alle Mitbürger um die Einhaltung folgender Verhaltensregeln: Rauchen Sie im Wald nicht und zünden Sie keine Feuer an. Beides ist nach dem Landesforstgesetz vom 1. März bis 31. Oktober verboten. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Außerdem kann der Verursacher für den wirtschaftlichen Schaden in Anspruch genommen und darüber hinaus wegen Brandstiftung strafrechtlich verfolgt werden. Parken Sie nie in Wegeinfahrten oder vor Schranken, wo Sie den Einsatz von Feuerwehrfahrzeugen behindern können. Da heiße Auspuffrohre trockenes Gras entzünden können, sollten Fahrzeuge grundsätzlich nur auf ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Keine Abfälle in der Natur zurücklassen. Auch kleine Glasscheiben und Flaschensplitter können Brände in Wald und Feld entfachen. Gehen Sie nicht gedankenlos an rauchenden oder Feuer machenden Mitbürgern vorbei. Weisen Sie diese auf die Gefahr hin. Bei Brandgeruch oder Feststellen eines Feuern sorgen Sie für die sofortige Benachrichtigung von Feuerwehr und Polizei. Beginnende Waldbrände lassen sich häufig durch beherztes Eingreifen im Anfangsstadium löschen. In jedem Fall sollte aber die Benachrichtigung Vorrang haben. Melden Sie verdächtige Beobachtungen im Zusammenhang mit einem Waldbrand der Polizei. Nur durch solche Mitteilungen können Brandstifter gefasst werden.
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Rheinischer Landwirtschafts-Verband e.V.
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