08.04.2010 | 00:00:00 | ID: 5320 | Ressort: Umwelt | Tier

Das Prinzip der Kooperation und der Freiwilligkeit besiegelt

Bonn (agrar-PR) - Landwirtschaftsminister Uhlenberg und RLV-Präsident Decker unterzeichnen Vereinbarung zum Vogelschutzgebiet „Unterer Niederrhein“
„Mit dem Vertragsnaturschutz werden Lösungen für den Naturschutz schneller und nachhaltiger erreicht als durch Ordnungsrecht“, betonte Friedhelm Decker, Präsident des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes (RLV), als er am Mittwoch dieser Woche die Vereinbarung zum Vogelschutzgebiet „Unterer Niederrhein“ unterzeichnete. Das Prinzip der Kooperation und der Freiwilligkeit im Naturschutz mit der Landwirtschaft sei enorm wichtig.

Gemeinsam mit Landwirtschaftsminister Eckhard Uhlenberg und mit den Kommunen Wesel, Kleve und Duisburg sowie der Landwirtschaftskammer und den vor Ort tätigen Kreisbauernschaften besiegelte er den Erhalt des Vogelschutzgebietes „Unterer Niederrhein“. Damit werde laut Vereinbarung „den Verpflichtungen aus dem europäischen Naturschutzrecht, den ökonomischen und sozialen Bedingungen und den Bedürfnissen der Bevölkerung sowie den Interessen der Land- und Forstwirtschaft, der Fischerei und des Gartenbaus“ Rechnung getragen.

„Als nächsten Schritt wird jetzt im laufenden Jahr das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz einen Maßnahmenplan für das Vogelschutzgebiet erarbeiten, unter Beteiligung der Betroffenen vor Ort an einem runden Tisch“, erklärte Minister Uhlenberg nach der Unterzeichnung der Vereinbarung. „Damit tragen wir die Verantwortung für zahlreiche Feuchtwiesen- und Wasservogelarten die vom Aussterben bedroht oder in ihrem Bestand gefährdet sind. Dazu gehören zum Beispiel die Uferschnepfe, der Kiebitz oder die Trauerseeschwalbe, die hier im Vogelschutzgebiet brüten und deren Brutgebiete wir erhalten müssen“, so der Minister.

Der Maßnahmenplan soll den Charakter eines Fachkonzeptes haben, in dem die Ziele und Maßnahmen für die relevanten Arten räumlich konkretisiert werden. Die Umsetzung von Maßnahmen erfolgt auf dem Prinzip der Kooperation und der Freiwilligkeit.

Mit der Vereinbarung werden auch die Regelungen zu den Gänsefraßschäden fortgeführt. Diese werden wie bisher durch das Land ausgeglichen, im Gegenzug verzichten die Landwirte auf die Vergrämung. Wichtig ist Minister Uhlenberg zudem, dass im Vogelschutzgebiet die bisherigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen auf Grundlage der guten fachlichen Praxis weiterhin zulässig sind und bleiben.

Das Vogelschutzgebiet „Unterer Niederrhein“ ist im Mai 2009 um 5 538 haerweitert worden und ist nun mit seinen 25 809 haeines der größten Vogelschutzgebiete in Nordrhein-Westfalen. Bis zu 180 000 Bläss- und Saatgänse fliegen jeden Herbst am Niederrhein ein, um dann im Februar/März wieder zu ihren Brutarealen aufzubrechen. Dieses Naturschauspiel ist längst zu einem beliebten Ausflugsziel für Touristen aus ganz Deutschland geworden und damit auch zu einem wichtigen wirtschaftlichen Faktor für die gesamte Region.

Weitere Informationen zum Naturschutz in Nordrhein-Westfalen und die erneuerte Vereinbarung zum Vogelschutzgebiet „Unterer Niederrhein“ sind zu finden unter www.umwelt.nrw.de.
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