Bonn (agrar-PR) -
Landwirtschaftsminister Uhlenberg und RLV-Präsident Decker unterzeichnen Vereinbarung zum Vogelschutzgebiet „Unterer Niederrhein“ „Mit dem Vertragsnaturschutz werden Lösungen für
den Naturschutz schneller und nachhaltiger erreicht als durch
Ordnungsrecht“, betonte Friedhelm Decker, Präsident des Rheinischen
Landwirtschafts-Verbandes (RLV), als er am Mittwoch dieser Woche die
Vereinbarung zum Vogelschutzgebiet „Unterer Niederrhein“ unterzeichnete.
Das Prinzip der Kooperation und der Freiwilligkeit im Naturschutz mit
der Landwirtschaft sei enorm wichtig.
Gemeinsam mit Landwirtschaftsminister Eckhard Uhlenberg und mit den
Kommunen Wesel, Kleve und Duisburg sowie der Landwirtschaftskammer und
den vor Ort tätigen Kreisbauernschaften besiegelte er den Erhalt des
Vogelschutzgebietes „Unterer Niederrhein“. Damit werde laut Vereinbarung
„den Verpflichtungen aus dem europäischen Naturschutzrecht, den
ökonomischen und sozialen Bedingungen und den Bedürfnissen der
Bevölkerung sowie den Interessen der Land- und Forstwirtschaft, der
Fischerei und des Gartenbaus“ Rechnung getragen.
„Als nächsten Schritt wird jetzt im laufenden Jahr das Landesamt für
Natur, Umwelt und Verbraucherschutz einen Maßnahmenplan für das
Vogelschutzgebiet erarbeiten, unter Beteiligung der Betroffenen vor Ort
an einem runden Tisch“, erklärte Minister Uhlenberg nach der
Unterzeichnung der Vereinbarung. „Damit tragen wir die Verantwortung für
zahlreiche Feuchtwiesen- und Wasservogelarten die vom Aussterben
bedroht oder in ihrem Bestand gefährdet sind. Dazu gehören zum Beispiel
die Uferschnepfe, der Kiebitz oder die Trauerseeschwalbe, die hier im
Vogelschutzgebiet brüten und deren Brutgebiete wir erhalten müssen“, so
der Minister.
Der Maßnahmenplan soll den Charakter eines Fachkonzeptes haben, in
dem die Ziele und Maßnahmen für die relevanten Arten räumlich
konkretisiert werden. Die Umsetzung von Maßnahmen erfolgt auf dem
Prinzip der Kooperation und der Freiwilligkeit.
Mit der Vereinbarung werden auch die Regelungen zu den
Gänsefraßschäden fortgeführt. Diese werden wie bisher durch das Land
ausgeglichen, im Gegenzug verzichten die Landwirte auf die Vergrämung.
Wichtig ist Minister Uhlenberg zudem, dass im Vogelschutzgebiet die
bisherigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen auf Grundlage der
guten fachlichen Praxis weiterhin zulässig sind und bleiben.
Das Vogelschutzgebiet „Unterer Niederrhein“ ist im Mai 2009 um 5 538
haerweitert worden und ist nun mit seinen 25 809 haeines der größten
Vogelschutzgebiete in Nordrhein-Westfalen. Bis zu 180 000 Bläss- und
Saatgänse fliegen jeden Herbst am Niederrhein ein, um dann im
Februar/März wieder zu ihren Brutarealen aufzubrechen. Dieses
Naturschauspiel ist längst zu einem beliebten Ausflugsziel für Touristen
aus ganz Deutschland geworden und damit auch zu einem wichtigen
wirtschaftlichen Faktor für die gesamte Region.
Weitere Informationen zum Naturschutz in Nordrhein-Westfalen und die
erneuerte Vereinbarung zum Vogelschutzgebiet „Unterer Niederrhein“ sind
zu finden unter www.umwelt.nrw.de.