10.11.2016 | 17:15:00 | ID: 23193 | Ressort: Umwelt | Tier

Geflügelpest in Schleswig-Holstein weitet sich aus – Verdacht in erster Geflügelhaltung festgestellt

Kiel (agrar-PR) -

Die Geflügelpest in Schleswig-Holstein weitet sich aus. Heute (10. November 2016) wurden erstmals Proben von verendeten Puten aus einer kleinen Geflügelhaltung im östlichen Landesteil positiv auf Influenza-A-Viren des Subtyps H5 getestet. Eine endgültige Feststellung der Geflügelpest durch das nationale Referenzlabor für aviäre Influenza, das Friedrich-Löffler-Institut (FLI), steht noch aus. Nach der Geflügelpestverordnung besteht der Verdacht auf Geflügelpest.

In dem Bestand sind alle (insgesamt 18) Puten verendet. Weiteres Geflügel des kleinen Bestands muss nun, wie in der Geflügelpestverordnung vorgeschrieben, gekeult werden. Der Tierhalter hatte seine Tiere sofort nach Bekanntwerden des Geflügelpestverdachts bei Wildvögeln in Schleswig-Holstein aufgestallt. Die zuständige Veterinärbehörde bereitet die notwendigen Restriktionsgebiete vor.

Habeck: "Die Behörden arbeiten unter Hochdruck, um die Ausbreitung gering zu halten."

Minister Habeck erklärte: „Das ist eine schlechte Nachricht. Angesichts der hohen Aggressivität des Virus war eine solche Entwicklung aber zu erwarten. Sie ist sehr besorgniserregend. Ich habe heute dem Bundeslandwirtschaftsministerium die Lage geschildert. Bund und Länder sind in enger Abstimmung über die notwendigen Krisenmaßnahmen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Behörden im Land arbeiten auf Hochtouren, um die Ausbreitung der Tierseuche möglichst gering zu halten. Wir können nicht ausschließen, dass es weitere Fälle in Tierhaltungsanlagen gibt.“ Am Nachmittag wollte Minister Habeck mit Vertretern der Geflügelwirtschaft zusammenkommen.

Geflügelpest-Verdacht in Rendsburg-Eckernförde bestätigt, Erster Verdacht in Segeberg

Weiterhin wurde in Schleswig-Holstein im Kreis Rendsburg-Eckernförde der Geflügelpestverdacht bei toten Enten bestätigt. Sperrgebiete und Beobachtungsbezirke werden hier eingerichtet (Erläuterung zu den Regelungen siehe Hintergrund). Auch der Kreis Segeberg bereitet diese Maßnahmen vor, nachdem dort durch Untersuchungen im Landeslabor Schleswig-Holstein nun ein Geflügelpestverdacht festgestellt wurde. Die endgültige Bestätigung durch das FLI steht noch aus.

Zudem liegen jetzt insgesamt 33 Probenergebnisse des FLI von Tieren von der Plöner Seenplatte vor. Alle an das FLI eingeschickten Verdachtsproben wurden positiv auf HPAI H5N8 getestet und weisen eine hohe Viruskonzentration auf. Täglich werden weitere Totfunde von Wildvögeln gemeldet, exakte Zahlen liegen nicht vor. Veterinäre sind dabei, stichprobenartig Proben zur Untersuchung zu nehmen.

Auch in Mecklenburg-Vorpommern sind inzwischen Fälle von Geflügelpest des hochpathogenen Subtyps H5N8 (HPAI H5N8) bei Wildvögeln festgestellt worden. Eine landesweite Aufstallung wurde auch dort angeordnet.

Hintergrund

Landesweite Stallpflicht

Das Ministerium hat per Erlass an die Kreise die Aufstallung aller Geflügelbestände im Land veranlasst. Das Aufstallungsgebot setzen die Kreise verwaltungsrechtlich in eigener Verantwortung so zügig wie möglich um. Die Stallpflicht gilt bis auf weiteres. „Es ist hart, aber es gilt: Das Geflügel muss in den Stall“, sagte Habeck. Zudem müssen die Biosicherheitsmaßnahmen streng eingehalten werden.

Regelungen für Restriktionsgebiete

Die Kreise richten Sperrbezirke von mindestens drei und ein Beobachtungsgebiet von mindestens weiteren sieben Kilometern um die jeweilige Fundstelle der Wildvögel ein. In diesen Gebieten gelten Beschränkungen für Geflügelhaltungen: Geflügel muss aufgestallt werden und darf vorübergehend nicht verbracht werden (Sperrbezirk: 21 Tage; Beobachtungsgebiet: 15 Tage). Die Bestände im Sperrbezirk sind regelmäßig klinisch zu untersuchen und es müssen Proben genommen werden. Zudem gelten strenge Biosicherheitsmaßnamen (Stallhygiene, Reinigung, Desinfektion).

Bürgertelefon eingerichtet

Um Fragen von Bürgerinnen und Bürgern zu beantworten, richtet das Land ein Bürgertelefon ein. Dieses ist von Donnerstag an ab 10.00 Uhr freigeschaltet und von da zunächst werktags von 9.00 bis 17.00 Uhr besetzt und unter 0431-160 6666 erreichbar. Zudem hat der betroffene Kreis Plön ab 10. November unter der Telefonnummer 04522-74387 Mo-Do von 8.30-17.00 Uhr, Fr 8.30-13.00 Uhr ein Bürgertelefon eingerichtet.

Sammelstellen für verendete Vögel bei Ordnungsämtern Wem tote Wasservögel auffallen, sollte sich an das zuständige Ordnungsamt wenden. Die Ordnungsämter des Kreises Plön haben Sammelstellen für verendete Wildvögel eingerichtet. Zudem gelten die üblichen Vorsichtsmaßnahmen: Tote Tiere sollten nicht angefasst werden; Hunde müssen in den betroffenen Gebieten nahe dem Wasser aufgrund des Schutzstatus ohnehin angeleint werden.

Hintergrund zur Aviären Influenza (AI)

Die Aviäre Influenza kann in zwei Formen bei Hausgeflügel und Wildvögeln auftreten: Die niedrigpathogene Form (LPAI) oder die hochpathogene Form (HPAI), die Geflügelpest. Die hochpathogene Form unterliegt sowohl bei Wildvögeln wie auch beim Hausgeflügel der Anzeigepflicht und wird durch die Maßnahmen der Geflügelpest-Verordnung bekämpft. Eine Impfung gegen das Virus ist nicht erlaubt.

Am Montag war gemeldet worden, dass in Polen mehr als 70 Wildenten und Möwen verendet aufgefunden wurden. Hier wurde der hochpathogene Influenza A-Subtyp H5N8 nachgewiesen. Auch am Bodensee wurde der gleiche Erreger festgestellt.

2014 war in mehreren Geflügelhaltungen und bei Wildvögeln in Deutschland sowie anderen Ländern der EU die Geflügelpest des Subtyps H5N8 nachgewiesen worden. Zum Schutz der Bestände hatte Schleswig-Holstein damals eine Aufstallungspflicht in Risikogebieten verhängt.

Hochpathogene Influenzaviren sind bislang noch nie in den Hausgeflügelbeständen in Schleswig-Holstein festgestellt worden. 2006 wurden sie aber bei 32 Wildvögeln in Schleswig-Holstein nachgewiesen. Damals wurde der Influenza-A-Virus des Subtyps H5N1 festgestellt

Bislang keine Übertragung von H5N8 auf den Menschen bekannt Der Erreger des Subtyps H5N8 wird derzeit noch vom Friedrich-Löffler-Institut genauer analysiert. Nach bisherigem Erkenntnisstand sind keine Infektionen des Menschen mit H5N8-Viren bekannt. Eine Übertragung des Erregers (H5N8) über infizierte Lebensmittel ist laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) „theoretisch denkbar, aber unwahrscheinlich“. Gleichwohl sollten entsprechend den Empfehlungen des BfR grundsätzlich die Hygieneregeln im Umgang mit und bei der Zubereitung von rohem Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten beachtet werden. So müssen Geflügelgerichte gründlich durchgegart werden, rohes Geflügelfleisch ist getrennt von den übrigen Lebensmitteln aufzubewahren und Küchengeräte sind zu reinigen (Näheres siehe unter dem unten stehenden Link).

http://www.bfr.bund.de/cm/343/vogelgrippe-virusuebertragung-h5n8-durch-den-verzehr-von-gefluegelfleisch-und-gefluegelfleischprodukten-unwahrscheinlich.pdf

 

Verantwortlich für diesen Pressetext: Nicola Kabel | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7201 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: pressestelle@melur.landsh.de
Pressemeldung Download: 
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Kernerplatz 10
70029 Stuttgart
Deutschland
Telefon:  +49  0711  126-2355
Fax:  +49  0711  126-2255
E-Mail:  poststelle@mlr.bwl.de
Web:  www.mlr.baden-wuerttemberg.de
>>>  Pressefach


© proplanta 2006-2024. Alle Rechte vorbehalten.