11.11.2016 | 18:00:00 | ID: 23204 | Ressort: Umwelt | Tier

Geflügelpest-Verdacht bei Hobbytierhaltung bestätigt

Kiel (agrar-PR) -

Der Verdacht auf Geflügelpest bei einer kleinen Hausgeflügelhaltung im östlichen Landesteil Schleswig-Holsteins hat sich bestätigt. Das nationale Referenzlabor für aviäre Influenza, das Friedrich-Löffler-Institut (FLI), wies den Erreger des Subtyps H5N8 nach. Die Veterinärbehörde der Stadt Lübeck ist dabei, Restriktionsgebiete einzurichten.

Das übrige Geflügel des Bestandes nahe Lübeck- Travemünde wurde den Vorgaben der Geflügelpest-Verordnung entsprechend getötet. Der Sperrbezirk wird mindestens drei Kilometer umfassen, das Beobachtungsgebiet mindestens weitere sieben. Das Beobachtungsgebiet wird sich somit voraussichtlich auch auf Mecklenburg-Vorpommern erstrecken.

Zudem gibt es weitere Verdachtsfälle bei Wildvögeln in den bislang betroffenen Kreisgebieten. Die abschließenden Untersuchungen des FLI  laufen. Täglich werden zudem weitere Totfunde von Wildvögeln gemeldet, vor allem im östlichen Teil Schleswig-Holsteins.

Minister Habeck erklärte: „Zur schnellen Klärung der Todesursache und möglichen weiteren Fällen von Geflügelpest arbeiten alle Beteiligten unter Hochdruck. Auch am Wochenende werden die Untersuchungen im Landeslabor nicht ruhen.“ Die Erreichbarkeiten von Kreistierärzten und dem Landwirtschaftsministerium sind gesichert. 

Außerhalb von Schleswig-Holstein wurde die Geflügelpest des Subtyps H5N8  bislang in Mecklenburg-Vorpommern, Bayern  und Baden-Württemberg bestätigt, sowie in Dänemark, Österreich, Schweiz und Polen – dort überall bei Wildvögeln. In mehreren Bundesländern wird Hausgeflügel aufgestallt, genauso in Dänemark und den Niederlanden. Das Friedlich-Löffler-Institut ist dabei, das Virus zu analysieren.

„Die eingehenden Meldungen bestätigen die Sorge, die wir seit Beginn der Woche haben: Das Virus breitet sich aus. Wir sind daher auch in engem Kontakt mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium und den anderen Bundesländern, um das Vorgehen abzustimmen. Dass wir in Schleswig-Holstein landesweit aufstallen, ist eine absolut notwendige Vorsichtsmaßnahme“, sagte Habeck. Er betonte zudem: „Wer Geflügelhöfe und -ställe betritt, sollte sich streng an die Biosicherheitsmaßnahmen  halten. Über Schuhe, Stiefel, Kleidung, Haut, Gerätschaften, Autos, etc. an denen Hühnerkot bzw. nicht sichtbare Viren haften, kann das Virus weiterverbreitet werden. Dieser Verantwortung sollte sich jeder bewusst sein.“

Landesweite Stallpflicht

Das Ministerium hat per Erlass an die Kreise die Aufstallung aller Geflügelbestände im Land veranlasst. Das Aufstallungsgebot setzen die Kreise verwaltungsrechtlich in eigener Verantwortung so zügig wie möglich um. Die Stallpflicht gilt bis auf weiteres. „Es ist hart, aber es gilt: Das Geflügel muss in den Stall“, sagte Habeck. Zudem müssen die Biosicherheitsmaßnahmen streng eingehalten werden.

Regelungen für Restriktionsgebiete

Die Kreise richten Sperrbezirke von mindestens drei und ein Beobachtungsgebiet von mindestens weiteren sieben Kilometern um die jeweilige Fundstelle der Wildvögel ein. In diesen Gebieten gelten Beschränkungen für Geflügelhaltungen: Geflügel muss aufgestallt werden und darf vorübergehend nicht verbracht werden (Sperrbezirk: 21 Tage ab dem letzten Geflügelpest-Nachweis; Beobachtungsgebiet: 15 Tage ab dem letzten Geflügelpest-Nachweis in dem betroffenen Restriktionsgebiet). Die Bestände im Sperrbezirk sind regelmäßig klinisch zu untersuchen und es müssen Proben genommen werden. Zudem gelten strenge Biosicherheitsmaßnamen (Stallhygiene, Reinigung, Desinfektion).

In den Restriktionsgebieten dürfen Hundes und Katzen nicht frei herumlaufen. Diese Tiere erkranken im Regelfall nicht, aber sie können das Virus nach Kontakt weiter verbreiten. Daher sollte auch sonst direkter Kontakt von anderen Haustieren, insbesondere Hunden und Katzen, mit toten oder kranken Vögeln auch außerhalb der Restriktionsgebiete verhindert werden.

Bürgertelefone

Um Fragen von Bürgerinnen und Bürgern zu beantworten, hat das Land ein Bürgertelefon eingerichet. Dieses ist werktags von 9.00 bis 17.00 Uhr besetzt und unter 0431-160 6666 erreichbar.

Zudem hat der Kreis Plön ab 10. November unter der Telefonnummer 04522-74387 Mo-Do von 8.30-17.00 Uhr, Fr 8.30-13.00 Uhr ein Bürgertelefon eingerichtet.

Das Kreisveterinäramt Segeberg wird am Samstag, den 12.11.2016 von 9 Uhr bis 13 Uhr über das Bürgertelefon unter 04551 – 951 211 erreichbar sein, danach wird es ja nach Lage entschieden.

Sammelstellen für verendete Vögel bei Ordnungsämtern

Wem tote Wasservögel auffallen, sollte sich an das zuständige Ordnungsamt wenden. Die Ordnungsämter des Kreises Plön haben Sammelstellen für verendete Wildvögel eingerichtet. Zudem gelten die üblichen Vorsichtsmaßnahmen: Tote Tiere sollten nicht angefasst werden. (melur-sh)
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Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein
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