Schwerin (agrar-PR) -
Im Nachgang zu der Medienberichterstattung wird klargestellt, dass es keine Änderung der Jagdverordnung gegeben hat bzw. die Nationalparkjagdverordnung weiterhin gilt und somit dürfen Prädatoren weiterhin nicht ohne Ausnahmeerlaubnis erlegt werden. Das heißt konkret, dass beispielsweise weder Rabenvögel noch Waschbären regulär bejagt werden dürfen.
Es ist richtig, dass Aasfresser als Überträger von Tierkrankheiten im Allgemeinen und im Ausbruchsfall für die Afrikanische Schweinpest (ASP) im Konkreten in Frage kommen. Dies gilt auch für Großschutzgebiete. Daher wird für diesen Eventualfall geprüft, welche Maßnahmen geeignet sind, um die Verbreitung der ASP einzudämmen. Allerdings gelten nach wie vor alle rechtlichen Bestimmungen aus dem Jagd-, Natur- und Tierschutzrecht.
Minister Dr. Backhaus: „Ja, wir müssen uns auf den Eventualfall bezüglich der ASP vorbereiten. Das heißt aber nicht, dass es diesbezüglich heute schon irgendwelche Ausnahmen in der Bejagung gibt. Die Jagdverordnungen des Landes gelten unvermindert weiter.“ (regierung-mv)