02.04.2012 | 13:05:00 | ID: 12585 | Ressort: Umwelt | Tier

Osterfeuer - des Menschen Freude, der Tiere Gefahr

Dresden (agrar-PR) - Die traditionellen Osterfeuer sind zwar bei den Menschen beliebt, bergen aber eine nicht zu unterschätzende Gefahr für die Natur, wenn einige Regeln nicht beachtet werden.
Totholzhaufen sind ein gern genutzter Unterschlupf für heimische Singvögel wie Rotkehlchen und Zaunkönig, aber auch für Igel, Insekten und Amphibien. „Deshalb sollten die Holzhaufen erst am Tag des Abbrennens aufgeschichtet oder ältere Haufen vorsichtig umgeschichtet werden", empfiehlt Umweltminister Frank Kupfer.

„Sonst könnte der als Nist- oder Unterschlupf ausgesuchte Schutz im Holzhaufen zur Todesfalle für die Tiere werden", so Kupfer weiter. „Dass die Feuerstelle nicht in unmittelbarer Nähe von Biotopen angelegt wird und weder Müll noch belastetes Holz verbrannt wird, versteht sich von selbst."

Auch sonst gilt es für Brauchtumsfeuer einige Regeln zu beachten. Um die Belastungen der Umwelt durch die Feuer in Grenzen zu halten, ist ein öffentliches Verbrennen von Holz sowie pflanzlichen Materialien nur dann zulässig, wenn es sich um ein anerkanntes und über Jahre hinweg gepflegtes Brauchtumsfeuer handelt.

Viele Kommunen haben dazu eigene Verordnungen erlassen. An den in Sachsen bedeutendsten Terminen für Brauchtumsfeuer, zu Ostern und in der Walpurgisnacht, werden jedes Jahr kurzzeitig deutlich höhere Konzentrationen von Feinstaub in der Luft gemessen als sonst in dieser Jahreszeit üblich.

Auch normale Garten- und Pflanzenabfälle dürfen nur in Ausnahmefällen verbrannt werden und nur in den Monaten April und Oktober, sofern die örtlichen Satzungen keine andere Regelung vorsehen. Verrotten und Kompostieren hat immer Vorrang. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn beides nicht möglich oder nicht zumutbar ist. (PD)
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