30.10.2009 | 00:00:00 | ID: 3377 | Ressort: Umwelt | Tier

Verfahren gegen Deutschland wegen unzureichender Umsetzung der EU-Vogelschutzrichtlinie eingestellt

Schwerin (agrar-PR) - Naturschutzfachliche Gebietsauswahl des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz durch Europäische Kommission bestätigt
Die Europäische Kommission hat beschlossen, das 2001 gegen Deutschland eröffnete Verfahren wegen der unzureichenden Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie einzustellen.

Die Vogelschutzrichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten unter anderem dazu, die wild lebenden Vogelarten langfristig zu erhalten und die für den Erhalt dieser Arten am meisten geeigneten Gebiete zu Europäischen Vogelschutzgebieten zu erklären. Das Land Mecklenburg-Vorpommern kam im Jahr 1992 dieser Verpflichtung erstmals nach. Gemeldet wurden 15 EU-Vogelschutzgebiete, die 13,9 % der Landesfläche umfassten.

Umfangreichere und bessere Datengrundlagen veranlassten die Kommission, die Mitgliedsstaaten zu weiteren Gebietsmeldungen aufzufordern. Da dieser Aufforderung zunächst nicht ausreichend gefolgt wurde, sah sich die Kommission gezwungen 2001 ein Vertragsverletzung gegen Deutschland mit der Androhung von Strafgeldern und Sanktionen einzuleiten. Davon betroffen war auch Mecklenburg-Vorpommern, da die 1992 erfolgte Gebietsmeldung seitens der Kommission für nicht ausreichend befunden wurde.

Auf Grundlage eines wissenschaftlichen Fachkonzeptes erfolgte in einer Arbeitsgruppe des Umweltministeriums und kompetenter Mitarbeiter der Staatlichen Ämter für Umwelt und Natur sowie des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie eine Auswahl nachzumeldender Gebiete. Diese wurden im Anschluss an ein umfangreiches, freiwilliges und öffentliches Beteiligungsverfahren vom Kabinett der Landesregierung am 24. September 2008 sowie am 29. Januar 2009 zur Meldung an die Kommission beschlossen. Diese Meldung beinhaltet 60 Gebiete mit einer Gesamtfläche von 927.000 Hektar, die nunmehr 29,9 % der Landesfläche umfassen.

"Damit ist die durch mein Haus naturschutzfachlich begründete Gebietsauswahl nunmehr auch durch die Europäische Kommission bestätigt worden", so Landesumweltminister Dr. Till Backhaus. "Die Schwerpunkte der weiteren Anstrengungen liegen nun in der Umsetzung, dem Management und dem Vollzug des Naturschutzrechts in diesen Gebieten. Dazu gehören unter anderem die zügige Unterschutzstellung nach nationalem Recht sowie die Erfüllung des Monitorings und der Berichtspflichten sowie die Durchführung von Verträglichkeitsprüfungen nach Art. 6 der FFH-Richtlinie", so Backhaus weiter.
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